Mittwoch, 25. November 2015

Schlechte Erfahrung im Doppelpack

Eine Kollegin berichtete mir von einer Fahrt von OHZ nach Bremen HBF, dann weiter bis zum Brill.
Negative Erfahrung I: RS2 um 7.41 h von OHZ kam mit + 16 Minuten tatsächlich nach OHZ gerollt. Keine Information am Gleis, ist ja keine Hauptverkehrszeit - der bezahlenden Kunde braucht ja keine Information! Mit +16 Minuten in Bremen HBF angekommen ging es mit einem Bus der BSAG zum Brill. Negative Erfahrung II: im BSAG-Bus "formatierte" eine Busfahrerin einen senioren Fahrgast - nur weil der Kunde sein BOB-Ticket nicht aus dem Fahrkarten-Automaten zurückbekam und sich hilfesuchend an die Fahrerin gewandt hatte. Dem Senior war die Situation sichtlich peinlich, er verstand überhaupt nicht die "besondere Art" der Zuwendung durch die BSAG-Fahrerin.  Der arme Fahrgast musste sich dann noch anhören, wie die Busfahrerin mit einem Kollegen in der Leitstelle zu diesem Thema flirtete - nach kurzem Austausch dann wieder in Richtung Fahrgast, er bekäme die Karte in den nächsten Tagen zugesandt.

Lieber VBN, auf Erfahrungen dieser Art möchte meine Kollegin zukünftig dankend verzichten!

Dienstag, 9. Juni 2015

E-Scooter: Weser-Ems-Bus lässt behinderte Frau stehen.

http://www.noz.de/lokales/hilter/artikel/575596/weser-ems-bus-lasst-behinderte-frau-stehen

Freitag, 5. Juni 2015

Dienstag, 28. April 2015

Freifahrt mit BOB

Sehr interessante Aktion!

BOB - das Konto-Ticket des VBN, feiert am 1. Mai seinen 10. Geburtstag.
Alle Kunden von BOB können dann sämtliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen.
Wichtig dabei: die Fahrt muss über das Terminal gebucht werden! Eine Abrechnung dieser Fahrten findet jedoch nicht statt.
Bei Verkehrsunternehmen, wo ein Buchen der Tickets nicht möglich ist, reicht das Vorzeigen der grünen Karte aus.
Tolle Sache!

Weitere Informationen

Dienstag, 7. April 2015

Es lief nicht alles rund...

© Uwe Miethe, Deutsche Bahn AG

Die größten Schäden des Sturmtiefs sind mittlerweile beseitigt, sodass es einmal mehr Zeit wird, ein Fazit zu ziehen:
Auch wenn in einigen Bereichen bereits Optimierungen vorgenommen worden sind, so hapert es doch noch an einigen Stellen:
Ein großes Problem ist weiterhin die Kommunikation zwischen den Unternehmen. Viele Wirtschaften eigenständig und kommunizieren auch bei solchen Großstörungen nicht miteinander. Das Ergebnis ist dann ein nicht informierter Kunde, der sich zwischen drei Bussen entscheiden muss, da jedes Unternehmen eigene bestellt hat. Dank des fehlenden oder ineffezient eingesetzten Personals weiß er womöglich gar nicht, dass ein Ersatzverkehr überhaupt vorhanden ist.
Ist der dann so schlau und wendet sich an die vielfach umworbene VBN 24 Stunden-Hotline, so wird er dort Dank der Überlastung Niemanden erreichen...

Ist die Info über einen Busnotverkehr doch zu ihm durchgekommen, so besteht nur noch die Herausforderung, die Abfahrtsposition der Busse zu finden. Das, was bereits beim geplanten SEV nicht funktioniert, klappt auch beim Busnotverkehr nicht. Weshalb werden keine Banner/Roll-Up-Displays o.ä. vorgehalten, auf denen die Abfahrspositionen stehen? Diese werden dann nur noch ausgepackt und schon ist das Problem gelöst.
Im Zweifelsfall entscheidet sich der Fahrgast, dann für den vollkommen überfüllten Regionalbus, der ihn relativ zügig zu seinem Ziel bringt. Überfüllt deshalb, da auch hier keine Kommunikation/Kooperation zwischen den Unternehmen erfolgt. Es wäre ja ein leichtes, das größere Fahrzeug einzusetzen, wenn es da betreffende Unternehmen bloß wüsste...
Ist das das 21. Jahrhundert im ÖPNV?

Solange sich nichts ändert können wir nur drei Tipps geben:
1.)  Die effizienten Regionalbusverbindungen erhält man, in dem man in der VBN Liveauskunft (Suchmaske) die zuggebundenen Verkehrsmittel (ICE, IC/EC, sonstiger Schnellzug, Regionalzug, S-Bahn) von der Auskunft ausnimmt.

2.) Beschwerden beim VBN (info@vbn.de, 0421-596059) hilft immer!

3.) Auch die Fahrgastrechte sollen in jedem Fall geltend gemacht werden: http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml

Dienstag, 31. März 2015

Es geht wieder los oder geht es doch weiter?

Das ist die Frage, der wir uns momentan wieder Stellen müssen.
Der nächste Sturm und das nächste Chaos...
Wo im Nahverkehr die Streckensperrungen noch ziemlich harmlos wirken, da summieren sich diese im Fernverkehr auf den langen Zugläufen zusammen (hier in Bremen HBF):

Im Ruhrgebiet sind die Auswirkungen so heftig, dass der Zugverkehr bei der DB seit 11 Uhr bis auf weiteres eingestellt ist. Die IC- und ICE - Züge, die aus dieser Richtung kommen, haben Verspätungen von bis zu 280 Minuten, was mehr als 4,5 Stunden entspricht. Aber auch die Ersatzzüge sind mit mehr als 1 Stunde Verspätung dabei...

Auch wenn das Echtzeitsystem noch immer nicht zur Zufriedenstellung der Fahrgäste arbeitet, so kann aktuell nur empfohlen werden, sich darüber zu informieren. Eine grobe Verspätungsankündigung ist schließlich erstmal besser als keine Angabe.
Viel Erfolg dabei!

Donnerstag, 19. März 2015

Sicherheit nach Fußballspielen? Eine Frage der Definition

Ein paar Tage hat es gedauert, aber nun ist die Stellungnahme der Bundespolizei zu den Ausschreitungen beim Spiel Bielefeld - Bremen eingetroffen:
Am Mittwoch, den 4. März 2015 fand das DFB Pokalspiel zwischen der DSC Arminia Bielefeld und dem SV Werder Bremen in Bielefeld statt. Im Vorfeld des Einsatzes wurde durch die Bundespolizeidirektion Hannover eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese untersagte im Zeitraum von 14:00 - 19:00 Uhr und 20:00 - 02:00 Uhr auf allen Bahnstrecken Richtung Bielefeld bzw. Osnabrück allen Personen das Mitführen von Glasflaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen. Die Anreise der Fans des SV Werder Bremen nach Bielefeld wurde durch Polizeikräfte der Bundespolizei überwacht. Nach dem Spiel wurde die Abreise der Bremer Fans im Bahnhof Bielefeld und die Umstiege in Minden und Wunstorf ebenfalls durch Kräfte der Bundespolizei überwacht. Anschließend setzten die Fans ihre Fahrt in Richtung Bremen fort. Auf der Fahrt nach Bremen zogen die Fans mehrfach die Notbremse des RE 4438. Überdies griffen sie einen Zugbegleiter an. Dieser alarmierte die Bundespolizei. Bedingt durch das Ziehen der Notbremse stand der Zug auf freier Strecke und einige Personen verließen den Zug. Dies wiederum machte eine Streckensperrung erforderlich. Nach dem Eintreffen der alarmierten Kräfte der Bundes- und Landespolizei konnte die Notbremse im Zug durch den Zugbegleiter wieder gelöst werden. Anschließend wurde der Zug durch die Einsatzkräfte bis nach Eystrup begleitet. In Eystrup wurde die Identität von ca. 400 Personen festgestellt. Dies diente zur Identifizierung der Tatverdächtigen sowie der Zeugenfeststellung. Gerade Zeugen in sind in solchen Fällen von Bedeutung, um den Tätern Handlungen nachweisen zu können. Den Tatverdächtigen wird u.a. Körperverletzung, Sachbeschädigung, Missbrauch von Nothilfeeinrichtung und Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr vorgeworfen. Anschließend konnten die Fans ihre Fahrt nach Bremen fortsetzen. Maßnahmen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen sind von den beteiligten Vertragspartnern im Nationalen Konzept Sport und Sicherheit beschrieben (NKSS). Demnach können die Vereine Sonderzüge bestellen. Das Verkehrsunternehmen kann geeignetes Sicherheitspersonal bereitstellen und die Fans sind durch den Fanbeauftragten und geeignete Ordner des Vereins zu begleiten. Die Polizeien haben hier zunächst eine beratende Funktion. Den Vereinen obliegt es darüber hinaus, gegenüber den störenden Personen ein Stadionverbot auszusprechen. Beförderungsausschlüsse liegen im Verantwortungsbereich der Verkehrsunternehmen. Die Polizei kann dies bei den Verantwortlichen anregen. Im Ergebnis stimme ich Ihnen zu, geeignete Maßnahmen zu initiieren und eine friedliche und störungsfreie Fahrt für Fans und Reisende sicherzustellen. Nicht zustimmen kann ich der Aussage einer Mitreisenden zum Ziehen der Notbremse. Vielfaches Notbremse ziehen, Sachbeschädigungen und sogar Angriffe gegen Zugbegleitpersonal werden immer konsequente polizeiliche Maßnahmen nach sich ziehen. Die Zeugenaussagen dazu sind Gegenstand des Ermittlungsverfahrens. Das NKSS formuliert dies wie folgt "Vereine, Fanorganisationen und Fanprojekte fördern die Bereitschaft und Verantwortung der Fans für eine organisierte und friedliche Reise zu Auswärtsspielen".
Wirft man nun einen Blick in das angesprochene NSSA, so stellt sich schnell die Frage nach der Definition: Die Vereine können und sollen spezielle Sonderzüge zumindest zur Entlastung bestellen - ein Zwang dazu besteht nicht! Gerade im vorliegenden Fall war es höchstwahrscheinlich attraktiv, die vorhandenen (leeren) Züge zu nutzen, um die Fans nach Hause zu befördern.
Die Folgen, die gerade für die "normalen" Fahrgäste entstanden sind, wurden ja bereits explizit genannt und sind in keinem Falle akzeptabel.

Der nächste Schritt wird wohl also die Befragung der Vereine und auch der DB Regio sein, da diese für das Sicherheitspersonal im Zug zuständig ist.


Mittwoch, 18. März 2015

Es tut sich was im Fernverkehr

In einigen Foren wurde es in den letzten Tagen bereits vermutet, heute kam die offizielle Bestätigung:

Die Deutsche Bahn AG startet die größte Serviceoffensive der letzten zwanzig Jahre!

Man setzt damit genau an den Stellen an, die von den Kunden am meisten bemängelt werden:

Neben dem Ausbau des ICE - Netzes zu einem schnellen Fernverkehrsnetz mit einem deutschlandweiten 30 Minutentakt, wird es erstmals neue Haltepunkte im IC Netz geben:

Fast alle Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen eine IC - Anschluss erhalten, in vielen weiteren Städten (wie beispielsweise auch Oldenburg) wird es einen Angebotsausbau geben.

Aber auch 15 Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern sollen zukünftig über regelmäßige IC - Verbindungen verfügen - Das Ganze im 2-Stundentakt!



Auch im Bereich der Tarife wird einiges geschehen:

Die Bahncard bleiben entgegen der Befürchtungen erhalten und wird es bereits im nächsten Jahr auch in einem 3-Monats-Abo geben.

Das WLAN wird ausgebaut und zukünftig kostenfrei in der 1. und zweiten Klasse sein. Die kostenlose Sitzplatzreservierung wird außerdem auch auf die zweite Klasse ausgedehnt.
Die weiteren Änderungen beschreibt Vorstand Ulrich Homburg so: „Die Preise für das deutlich attraktivere Fernverkehrsangebot sollen einfach, transparent und fair sein. So wollen wir unsere Stammkunden noch fester an uns binden, Anreize für eine stärkere Bahnnutzung geben und vor allem neue Kunden für die Bahn begeistern. Dazu gehört auch, dass wir gleichzeitig intensiv weiter an der Steigerung unserer Basisqualität arbeiten.“
Die Vorverkaufsfrist für Sparpreise wird als erster Schritt entfallen, sodass diese auch kurz vor der Abfahrt noch erworben werden können. Sparpreise werden dann bereits ab 19€ zu bekommen sein!

Ziehen wir an dieser Stelle einen Schnitt und fragen uns, was das für uns bedeutet:
Neben dem durchsichtigeren Preismodell können die Fahrgäste aus dem VBN vor allem von den zusätzlichen Verbindungen (Oldenburg ist bereits als Profiteur genannt worden), einer verstärkten Integration in den Nahverkehr (die Strecke Bremen - Norddeich ist in der Mitteilung der DB als herausragendes Beispiel genannt worden) und auch von einem eventuellen Anschluss weiterer Bahnhöfe (Diepholz?, Bremerhaven?) profitieren.

Vielleicht ist jetzt auch der richtige Zeitpunkt, um im Rahmen der Planungen weitere Optimierungen/Erschließungen ins Gespräch zu bringen...






http://www.deutschebahn.com/de/konzern/im_blickpunkt/9074112/20150318_kundenoffensive.html

Donnerstag, 5. März 2015

Wie kann die Sicherheit der Fahrgäste sichergestellt werden?

Die Geschichte, die eine Kundin des RE 4438 nach dem Pokalspiel zwischen Bielefeld und Bremen darlegt, ist schon erschreckend:
Die nicht vorhandene Polizeibegleitung führt zu mehreren Stops des Zuges, vor Eystrup wird das Bahnpersonal angegriffen, worauf der Zug dann endgültig zum Stehen kommt.
Die Bundespolizei soll über eine Stunde gebraucht haben, bis sie vor Ort war. Nachdem der Zug in den Bahnhof Eystrup gesetzt hatte mussten die Täter ermittelt werden, was sich über Stunden hinzog. Den Zug zu verlassen, war den Fahrgästen aufgrund der Ermittlungen nicht möglich.
Mit einer Gesamtverspätung von mehr als 5 Stunden soll der Zug dann in Bremen eingetroffen sein...

Man fragt sich an dieser Stelle die Frage, wie es dazu kommen konnte und wie die Sicherheit der Fahrgäste auch nach solchen Fußballspielen sichergestellt werden kann.

Es gilt, das Geschehen von allen Seiten her zu betrachten, um eine Lösung zu finden.
Eine Entschädigung der Fahrgäste von RE 4438 und 4400 (in welchem ähnliches geschehen sein soll), sollte obligatorisch sein.
Schließlich hat primär das Verkehrsunternehmen in enger Zusammenarbeit mit den offiziellen Stellen für die Sicherheit seiner Fahrgäste zu sorgen...

Donnerstag, 26. Februar 2015

Früher Rückzug - späte Reaktion und eine ungute Situation

Die Empörung über den Ausschluss der E - Schooter Mitnahme in Bussen und Bahnen war nach dem Bekanntwerden in der Presse groß. Nicht nur die Behinderten- und Gleichstellungsverbände, sondern auch die Fahrgäste liefen Sturm gegen diese Entscheidung. Die Diskussion, die über Facebook geführt worden ist, ging unüblicher Weise komplett in EINE Richtung: Die umgehende Wiedereinführung der alten Regelung wurde gefordert.
Auch die seitens der VBN GmbH vorgelegt Stellungnahme half da wenig.
Der Rückschritt der BSAG erfolgte daraufhin relativ schnell und unkompliziert, die Entscheidung über die Beförderung wurde in diesem Zug auf das Fahrpersonal übertragen.
Trotz der erfreulichen Entscheidung bleibt der Beförderungsausschluss weiterhin bei über 30 Verkehrsunternehmen bestehen. Selbst direkte Gespräche, an denen neben der VBN - Führung aus die Vertreter aus den wichtigen Gremien und den Verkehrsunternehmen beteiligt waren, konnten bisher keine Abhilfe schaffen.
Bei Bremerhavenbus ist eine Teillösung vorhanden, bei der die E-Scooter Fahrten mindestens zwei Stunden vorher angemeldet werden müssen, die Betroffenen über einen Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke verfügen müssen und die Fahrgäste nach der Abstellung des Scooters einen Sitzplatz einnehmen müssen. Die Frage ist, ob sie dies aufgrund ihrer Behinderung überhaupt können und weshalb die Nutzungszeiten eingeschränkt worden sind.

Wir bleiben weiter an der Thematik dran und werden uns nachdrücklich für eine Rücknahme der getroffenen Reglungen einsetzen. Weiterhin kann die Entscheidungspraxis wieder einmal kritisiert werden. Auf der entscheidenden Verbandsversammlung am 19.12 erfolgte die Kurzinformation, dass man die Beförderungsbedingungen zum 01.01 ändern werde und die E - Scooter zukünftig von der Mitnahme ausschließt. Die Hefte der Tarif- und Beförderungsbedingungen waren zu diesem Zeitpunkt bereits gedruckt und mussten veröffentlicht werden. Eine Änderung war also nicht mehr möglich.
Unklar ist bis zum heutigen Tag auch, weshalb die Studie, die im Frühjahr 2014 erschienen ist, so urplötzlich umgesetzt worden ist.

Das erste Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zeigt, dass ein Rechtsanspruch auf die Beförderung der Elektromobile nicht besteht und stützt somit das Ergebnis des Gutachtens.

Auch wenn die jetzige Lage absolut nicht zufriedenstellend ist, muss das Ergebnis der im März erscheinenden Studie abgewartet werden. Der VBN hat bereits angekündigt, die Ergebnisse in einen runden Tisch mit einzubeziehen, der zu einer Lösung der Problematik führen solle.
Dies wird im aktuellen offenen Brief des VBN auch so angeführt. Auch wird in diesem näher auf die Vorgehensweise in der erwarteten Studie eingegangen.

Wir bleiben auch hier dran!





Samstag, 21. Februar 2015

Dialogforum Schiene Nord startet


Wohin mit dem Güterverkehr?
Eine Frage, mit der man sich bereits seit Jahren auseinandersetzt. Der Güterverkehr hat und wird immer weiter zunehmen und uns damit nicht nicht nur Freude bereiten. Der Import und Export in Deutschland ist gewollt und versetzt uns überhaupt erst die aktuelle Lage:
Die Y-Trasse war das Projekt der Landes- und Bundespolitik der letzten Jahre. Doch jetzt haben wir einen Punkt erreicht, an dem aus der Illusion Wirklichkeit werden soll. Einige Varianten stehen im Raum, teilweise auch im vollständiger Abweichung zur Y - Trasse. Da es um eines der größten Infrastrukturvorhaben in Norddeutschland handelt, hat auch die Öffentlichkeit das Recht der Mitsprache. Dieses wird durch das Dialogforum Schiene Nord gestellt.
Bereits am 13 Februar fand die erste Sitzung im Celler Kongresszentrum statt. Weitere Termine folgen bis in den Herbst hinein.
Neben dieser Sitzungen können auch alle Interessierten auch über die mobilen Stände des Forums Teil der Diskussion werden. Die Terminübersicht ist unter http://www.dialogforum-schiene-nord.de/termine zu finden.

Es stellt sich natürlich jedem die Frage, inwiefern der Güterverkehr im VBN betrifft:
Die Antwort darauf scheint ganz einfach: Unmittelbar!
Gerade die Strecken von und nach Oldenburg, Bremerhaven, Hannover Osnabrück müssen heute schon große Mengen an Güterverkehr schultern. Dies führt zu Problemen in der Trassenplanung durch die Überlastung, im täglichen Betrieb sowie bei Störungen. Gerade auch deshalb, weil viele Strecken gar nicht für eine solche Beanspruchung geplant wurden. Wird also eine langfristige Lösung gefunden, so stehen auf den Bahnstrecken plötzlich wieder Kapazitäten zur Verfügung, um dringend notwendige Erweiterungen im Personenverkehr durchzuführen.
Sekundär steht die neu geschaffene Trasse natürlich nicht nur dem Güterverkehr zur Verfügung, auch hier könnte ein Ausbau des ÖPNV Angebots erfolgen.
Abschließend sollen auch die kritischen Stimmen der Gütertrasse gehört werden: Eine solche Bahnstrecke in unmittelbarer Nähe zu haben ist selbstverständlich nicht besonders schön, allerdings kann auf ihr ein Vielfaches gegenüber einzelnen LKWs transportiert werden. Eine Autobahn führt mit ihrer Größe und der CO² Belastung zu höheren Unannehmlichkeiten als eine solche Güterzugtrasse.

Montag, 16. Februar 2015

Kurz und präzise

Rechtsanwalt Ingo Lenßen bringt es im akutellen Frühstückstipp auf Advopedia auf den Punkt:
Was soll ich tun, wenn der Automat kaputt ist?
Der Clip steht unter http://www.advopedia.de/videos/aktuell/der-fruehstueckstipp-der-kaputte-fahrkartenautomat zur Verfügung und zeigt die beiden wesentlichen Schritte:

  • Automatenstörungsnummer anrufen
auf jeden Fall aber

  • sich unaufgefordert an an das Kontrollpersonal im Zug wenden und den kaputten Automaten melden.

Steht kein anderer Automat in unmittelbarer Nähe zur Verfügung oder hat sich davor bereits eine lange Schlange gebildet, so sollte man als zusätzliche Sicherheit die Störungsnummer anrufen.
Hier sind die Nummern der im VBN verkehrenden Unternehmen übersichtlich zusammengestellt. 
Im Zeitalter des mobilen Internets ist selbstverständlich auch eine Meldung per E - Mail Möglich:
  • Bahn: 0800 - 2886644 (ran-niedersachsen-bremen@bahn.de)
  • Nordwestbahn: 0541 - 2002 4510 (dialog@nordwestbahn.de)
  • Metronom: 0581 - 9716 4444 (automat@der-metronom.de)
  • EVB: 04761 - 9931 50 (info@evb-elbe-weser.de)

Im Gegensatz zur freiwilligen Meldung ist es nach dem Betreten des Zuges erforderlich, dass sich der Fahrgast unaufgefordert an das Kontrollpersonal (sofern vorhanden) wendet und den defekt anzeigt.

Samstag, 14. Februar 2015

Es geht voran

... So lässt sich der aktuelle Stand auf dem Linienbündel 226/227 beschreiben:
Die Umstiegssituation hat sich stabilisiert, die Anschlüsse zwischen beiden Linien in Kirchseelte funktioniert jetzt endlich so wie es der Fahrgast erwarten kann.
Die endgültige Sicherstellung dieses Übergangs wird aber wohl erst mit dem nächsten Fahrplanwechsel erfolgen, ab dem eine VBN - Anschlussgarantie vorhanden ist und die Kunden von den darin enthaltenden Leistungen profitieren können.

Auch ist die betriebsbedingte Verspätung endlich geringer geworden und hat ein beinahe akzeptables Ergebnis erreicht. 
Trotzdem ist der Umstieg zwischen der 226 und der 55 in Brinkum (als Querverbindung nach Huchting) noch nicht sichergestellt. Bei kleinsten Verspätungen von max. 8 Minuten ist es für den Kunden mehr Zufall, dass er seinen Anschluss noch erreicht.
Gerade an einer Mobilitätsdrehscheibe wie Brinkum ist die Vernetzung der Linien, die in ähnlicher Taktung fahren, elementar.
Die VBN - Achlussgarantie sollte hier das Mittel der Wahl sein...

Montag, 2. Februar 2015

Mängel halten an

Die teilweise gravierenden Qualitätsmängel auf dem Linienbündel 226/227 halten weiterhin an. Trotz des gemeinsamen Treffens, das mittlerweile 3 Wochen her ist, müssen die Fahrgäste immer noch mit dem Status qou leben.
Dazu gehören:

  • Verspätungen von bis zu 20 Minuten aufgrund eines zu engen Fahrplans im Staus im Bereich Brinkum/Bremen
  • Mangelhafte Kommunikation bei den Umsteigeverbindungen, welche auf technische Probleme zurückzuführen sind (im schlechtesten Fall verpasst der Kunde seinen Anschluss trotz der VBN Anschlussgarantie)
  • Verspätungsabhängige Auslastung: Da mehrere Buslinien zeitgleich verkehren hängt die Auslastung davon ab, welches Fahrzeug zuerst kommt; eine Optimierung der Fahrtzeiten wird so trotz gleicher Fahrgastzahlen "unmöglich"
  • Die Sicherung einer Querverbindung zwischen Brinkum und Huchting als Ersatz für die weggefallenen Fahrten hat scheinbar noch nicht stattgefunden
Nicht zu diskutieren ist, dass dies kein akzeptabler Zustand für die Fahrgäste ist. Zumal die Fahrzeit nach Bremen durch das jetzige Modell teilweise doppelt so hoch ist, wie mit dem Auto. Keine rosigen Argumente für die Entscheidung, den ÖPNV zu nutzen also.
Was folgen muss, sind Maßnahmen im Sinne des Fahrgast...

Bis dahin steht es jedem Fahrgast auf dieser Relation frei, die ihm zustehenden Leistungen der VBN -Kundengarantien in Anspruch zu nehmen:
https://www.vbn.de/fahrgastinformation/kundengarantien.html

Auch beschweren hilft, um die Mängel anhand von konkreten Beispielen aufzuzeigen:
Entweder per E-Mail (info@vbn.de) oder telefonisch an die 24 Stunden Servicehotline (0421-596059)!


Samstag, 31. Januar 2015

Neuer Medienpartner

Fragt man die führenden Fachleute des Marketings, so können ihre Aussagen noch so verschieden sein - in einem Punkt sind sich alle Punkte einig:
"Bilder bewegen Menschen". Für das moderne Marketing ist die Arbeit mit qualitativ hochwertigen Bildern unerlässlich. Was sich in einem Konzern mit mehreren tausend Mitarbeiten und einer eigenen Marketingabteilung sicherlich kein großes Problem ist, stößt in den rein ehrenamtlichen Strukturen schnell an seine Grenzen.
Gerade wenn man Niemanden in seinen Reihen hat, der im Bereich der Fotografie und Bildbearbeitung aktiv ist. Für uns als ehrenamtliches Gremium ist es unerlässlich sich in dieser Hinsicht einen ebenso starken und aktiven (ehrenamtlichen) Partner zu finden, um auch ohne Marketingabteilung mit Bildern arbeiten zu können:
Diesen Partner konnten wir nun endlich finden:
Von Bahn Bilder Bremen und dem dahinterstehenden Fotografen Yannik Kruse werden in der nächsten Zeit qualitativ hochwertige Bilder aus dem ÖPNV im Norden zu finden sein.
Und das sowohl in unseren beiden Blogs, als auch auf unserer Internetseite und bei Facebook sowie Twitter.
Als erste Kostprobe ist hier eine wunderbare Aufnahme zu sehen.
Wer weiteres Interesse an den Bahn Bildern Bremen hat, der kann die Gemeinschaft sowohl auf seiner Internetseite (www.BahnBilderBremen.de) oder auch bei  Facebook (www.facebook.com /pages/Bahn-Bilder-Bremen/534592980002087?fref=ts) finden!


Donnerstag, 29. Januar 2015

Ein weiteres Projekt: Die Buslinie 123

Wie in der Kreiszeitung am 14.01 berichtet, gibt im Landkreis Diepholz eine weitere "Baustelle":
Neben der Befürchtung der vollständigen Verlagerung des Busbetriebs in die Hände von Subunternehmern ist damit auch die Schließung des Servicecenters in Sulingen bekannt geworden.
Leider bieten die aktuellen Verkehrsverträge neben der Vergabe an Subunternehmer auch die Möglichkeit, die Arbeitnehmer nicht nach Tarif bezahlen zu müssen.
Das Tariftreuegesetz kommt erst bei aktuellen Neuausschreibungen zum Einsatz.
Zwar sind dem Landkreis als Kontrollorgan aktuell keinerlei Änderungen in der Betriebsführung bekannt, allerdings überprüft die Weser Ems Bus momentan "alle Arbeits- und Geschäftsbereiche auf ihre Professionalität und Wirtschaftlichkeit" , was nichts sonderlich Gutes vermuten lässt.
Mir ist es bisher nicht schlüssig, weshalb die Verkehrsverträge solche Freiheiten offen lassen. Der Ausschreibungsgewinner kann entscheiden, welches Unternehmen die Fahrten für einen Niedriglohn anbietet - bei einer schlechteren Qualität im Betrieb.
Problematisch vor allem, da diese Leistungen durch Steuer- und Fahrgelder finanziert wird.

Hinsichtlich der Service- und Verkaufsangebots in Sulingen laufen aktuell die Verhandlungen zwischen Weser Ems Bus, anderen Verkehrsunternehmen und der Stadt. Da das Servicecenter aktuell die einzige Service- und Verkaufsstelle in Sulingen ist, wäre eine Fortführung absolut notwendig.
Wie diese erfolgt, ob beispielsweise durch ein anderes Verkehrsunternehmen oder auch durch ein Unternehmer in der Umgebung, der sein Angebot um eine Serviceleistung erweitert, kann dem Kunden erstmal egal sein.
Eine Lösung muss jedoch her!


Dienstag, 27. Januar 2015

Beratungsgsgarantie und neutrale Bearbeitung - Eigentlich eine Selbstverstädlichkeit

Eigentlich sollten die Beratungen, die mir gegenüber durch qualifiziertes Personal erbracht wird auch garantieren, dass ich damit kein erhöhtes Beföderungsentgeld oder andere Konsequenzen tragen muss. Der Begriff des "qualifizierten Personals" scheint jedoch dehnbar.
So kommt es immer wieder vor, dass Kunden trotz einer Beratung oder Hinweises in die "Schwarzfahrerfalle" tappen oder mit einem falschen Ticket unterwegs sind.
Wie kann man so etwas verhindern?
Den Kunden verpflichten, sich mit allen Besonderheiten des Traifwirrwars im VBN auszukennen ist ein Weg - allerdings kein besonders kundenfreundlicher.
Über eine Anpassung der Kundengarantien wird aktuell gesprochen, warum nicht einmal eine Beratungsgarantie einführen?
Der Kunde kann schließlich nicht dafür haften, dass er qualifiziertes Fachpersonal um Rat gefragt hat.So exotisch sich die Idee anhört, so genial ist sie:
Voraussetzung ist allerdings eine unabhängige Stelle, die die Fälle prüft und daraufhin eine Entscheidung trifft.

Diese unabhängige Institution ist in jedem Falle notwendig, da auch die Anträge der Kundengarantien durch sie bearbeitet werden muss. Ein Unternehmer, der im wirtschaftlichen Interesse arbeitet, kann keine unabhängigen Entscheidungen in dieser Hinsicht fällen.
Genau das tut er jedoch, da die Garantiefälle aktuell durch die verursachenden Unternehmen selbst bearbeitet werden. Problematisch auch, da die Garantien bei höherer Gewalt nicht gelten, die Ablehnungsgründe also einfach angeführt werden können.
Das soll kein Generalverdacht gegenüber den Verkehrsunternehmen sein, allerdings werden auch die Fahrgastrechte und die Schlichtungen auf nationaler Ebene durch ein unabhängiges Servciecenter durchgeführt. Das hat sich bewährt...

Freitag, 23. Januar 2015

Klare Anforderungen an den SEV

Wie dem Internet und der Lokalpresse zu vernehmen  ist, finden ab diesem Freitag wieder Bauarbeiten auf der Strecke zwischen Bremen und Bremerhaven statt.
Genaue Informationen dazu sind unter http://www.vbn.de/aktuelles/umleitungen-fahrplanaenderungen/verkehrshinweise-fuer-den-zugverkehr.html zu finden.

Uns sind die damit verbundenen Einschränkungen und die Qualitätsmängel (auch während der letzten SEVs) bekannt, sodass die (An)Forderungen klar definiert sind und den Verkehrsunternehmen, dem VBN und den Aufgabenträgern auch vorliegen.
Den Fahrgästen raten wir, sich wie immer beim VBN über Mängel zu beschweren (info@vbn.de bzw. 0421-596059) und/oder sich direkt an uns zu wenden.
Bei den kommenden Baumaßnahmen müssen ausreichende Kapazitäten vorhanden sein. Durch die Ausfälle ist eine deutlich stärkere Nutzung der RegioSBahn, des Schienenersatzverkehres und der noch verbliebenen RE - Verbindungen zu erwarten. Parallel zu den erwarteten Fahrgastzahlen müssen die Kapazitäten diesem angepasst sein. Auch Besonderheiten wie Reisewellen am Freitag und Sonntag sowie die Fanströme zu Bundesligaspielen und anderen Veranstaltungen müssen hierbei Berücksichtigung finden. Eine Überbelegung der Busse bzw. ein Zurückbleiben der Reisenden (wie es beim letzten SEV erfolgte) darf nicht geschehen. Ebenso wenig sollten Stehplätze für die langen SEV - Strecken kalkuliert werden.
In diesem Zusammenhang sollte auch die Busse der verschiedenen Unternehmen einen (gleichwertig) hochwertigem Standard entsprechen.

Weiterhin muss die Kundeninformation reibungslos ablaufen. Die Haltestellen des SEV müssen ausgeschildert, feste Abfahrtspositionen festgelegt und Servicepersonal muss ebenfalls vor Ort sein. Das alle Informationsmedien den selben Stand haben, sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

Die Anschlüsse von/zum SEV müssen auch bei vertretbaren Verspätungen gesichert sein.

Bei den vorangegangenen Punkten handelt es sich Ausschließlich um Angelegenheiten, welcher beim letzten SEV teilweise gravierende aufwiesen. Wir bitten darum, ein vermehrtes Augenmerk auf diese zu legen und werden uns beim Wiederaufreten auch kurzfristig an die betreffenden Stellen wenden.

Ein weiterer Punkt ist die allgemeine Belastung des Kunden: Zahlen der Deutschen Bahn AG belegen, dass seit dem vergangenen April an 65 von 293 Tagen Bauarbeiten stattfanden. Ein Kunde, der täglich diese Strecke nutzt, hatte also eine Leistungseinbuße an 22% der Tage. Im Gegensatz zu den Einschränkungen wurden ihm jedoch bisher in keiner Form für sein Verständnis gedankt oder für die nicht erbrachten Leistungen entschädigt. Die Stimmung der Kunden auf dieser Strecke ist aufgrund der massiven Mängel beim letzten SEV und der streckenweise mangelhaften Betriebsqualität sehr schlecht. 
Einige sind aus diesem Grund bereits auf das Auto umgestiegen und gehen dem ÖPNV dauerhaft verloren.
Auch wenn die Mittel zur vorübergehenden Senkung der Ticketpreise sicherlich nicht vorhanden sein werden, gibt es genügend andere Wege, um dem Kunden eine gewisse Wertschätzung vorzubringen (Kaffeeausschank, Verteilung von Aufmerksamkeiten etc.). 
Eine gemeinsame Aktion der beteiligten Verkehrsunternehmen, der DB Netz und des VBN wäre an dieser Stelle wünschenswert.

Dienstag, 20. Januar 2015

Gebühren beim Ticketkauf?

Was sind grundsätzliche Dinge, die ein Fahrgast in einem Verkehrsverbund erwarten kann?
Zum Beispiel, dass er für seine Tickets unabhängig von der Verkaufsstelle überall zum selben Preis erwerben kann. Das zumindest dies im VBN umgesetzt ist habe ich bis vor ein paar Tagen gedacht, bis ich eine böse Überraschung erleben musste.
Tatsächlich wollte eine personenbediente Verkaufsstelle Gebühren für den Ticketkauf erheben.
Nachfrage beim VBN: Die Verträge schließen eine Gebühr nicht grundsätzlich aus, man wäre machtlos, da die Verkehrsunternehmen die Verträge mit den Verkaufsstellen schließen.
Ich glaubte mich verhört zu haben; seit wann ist man als Anbieter einer Dienstleistung nicht in der Entscheidungsposition beim Verkauf dieser?
Also die Nachfrage bei DB Vetrieb: Die sich nicht am Bahnhof befindlichen Verkaufsstellen dürfen auf Basis ihrer Verträge selbstverständlich (aufgrund der niedrigeren Provision) Vertriebsgebühren erheben. Grundlage bei den Verbundfahrkarten seien die Verträge mit dem VBN, die dies nicht ausschließen.
Also ist der VBN in der Plicht, das Problem zeitnah (durch Zusatzvereinbarungen) zu lösen.
Ein primärer Teilerfolg ist bereits erreicht, der betroffene Anbieter verkauf i.d.R. keine VBN - Fahrkarten mehr. Leider war die Firma Weser-Ems Bus jedoch trotz mehrmaliger Aufforderung nicht in der Lage, die Verkaufsstellen aus der Datenbank (und somit aus dem Verkaufsstellenfinder) zu löschen.
Da dieses "in der Regel" allerdings äußerst schwammig ist und es die Erhebung der Gebühren nicht ausschließt, muss hier schnellstmöglich eine Regelung gefunden werden!
Die Verhandlungen laufen und scheinbar sieht es aktuell ganz gut aus...

Mittwoch, 14. Januar 2015

Neues Konzept auf den Linien 226/227 - doch nicht ganz so rosig

Leser der Kreiszeitung konnten in den zurückliegenden Wochen und Monaten die heftige Auseinandersetzung zwischen Fahrgästen der Buslinie 226/227 und den Verkehrsunternehmen verfolgen:
Das im November gemäß dem Nahverkehrsplan umgesetzte Fahrplankonzept führt scheinbar zu mehr Problemen, als beseitigt werden.
Kritische Punkte sind u.a. die mit der Verlegung der Fahrtroute über Brinkum verlängerten Fahrtzeiten , die schlechte Betriebsqualität, mangelhafte Kommunikation zwischen den Linien, Parallelverbindungen mit anderen Buslinien und scheinbare Überkapazitäten am Vormittag.
Der Fahrgastbeirat hat sich daraufhin eingeschaltet und einen gemeinsamen runden Tisch mit dem ZVBN sowie den beteiligten Verkehrsunternehmen (Wolters und DHE - Reisen) organisiert.

Hierbei wurden am vergangenen Samstag notwendige Sofortmaßnahmen erlassen, um die Kommunikation zwischen den verschiedenen Fahrzeugen zu verbessern und ab sofort zu verhindern, dass die Kunden trotz auftretender Verspätungen ihre Anschlüsse erreichen können.
Da es bei den Linien 226/227 zu einer Verlagerung der Fahrtroute nach Brinkum kam, muss der Anschluss in das abgekoppelte Huchting am Brinkumer ZOB (an die Linie 55) selbstverständlich ebenfalls sichergestellt werden.
Veränderungen bei der Buslinie 113 zum besseren Anschluss des abgekoppelten Huchtings sind ebenfalls erwünscht, um hier zumindest ein Grundangebot vorhalten zu können.
Auch muss eine Verlagerung einer Busleistung aus dem wenig ausgelasteten Einkaufs- und den Berufsverkehr zeitnah geprüft und umgesetzt werden.

Problematisch erwies sich dabei insgesamt die formalen Vorgaben des Nahverkehrsplans wie die Taktverpflichtung und die Festschreibung des Linienverlaufs, die mangelnden statistischen Daten seit der Umstellung, die Baustellen im Bereich Brinkum/Bremen, die große Linienanzahl im Bereich Brinkum, die weitergehenden Anschlussverpflichtungen und die rückläufige Fahrgastentwicklung in den letzten Jahren.
Trotzdem bestehen genug Möglichkeiten zur Optimierung, welche JETZT angegangen werden. Sollten weiter akute Mängel bestehen, so wären wir um eine kurze E - Mail an Beckmann@Fahrgastbeirat-VBN.de sehr dankbar.

Samstag, 10. Januar 2015

Der worst case ist eingetreten

Man hatte ja gehofft, dass die Folgen des Sturmtiefs uns nicht in der Form träfen würde.
Leider ist der worst case einmal mehr am heutigen Tag eingetreten.
Und leider war die Nordwestbahn weder einmal das erste Unternehmen, dass seinen Zugverkehr komplett einstellen musste. Wie und warum das geschehen musste und gleichzeitig andere Unternehmen wie die Bahn auf einigen Strecken nur mit leichten Verzögerungen fuhren, wird sich in den nächsten Tagen zeigen.

Die wichtigsten Informationen während solcher Lagen haben wir jetzt hier einmal zusammengestellt:

Informationen, ob (zumindest ein eingeschränkter Zugverkehr stattfindet) sind aktuell über den VBN-(Fahrplaner) oder die DB (Liveauskunft)  zu beziehen.
Alternativ steht für die Reisenden im Verbundgebiet die Wahl anderer Verkehrsmittel zur Verfügung:
Neben höheren Zugleistungen (IC, ICE), dem Fernbus und dem Auto stehen auch im ländlichen Bereich die Regionalbuslinien zur Verfügung:
Sie verbinden viele Städte zuverlässig un regelmäßig miteinander. Eine Übersicht der Linien ist unten zu finden. Zwar verfügen Sie oftmals über eine längere Fahrtzeit, jedoch lässt sich mit Ihnen eine verlässliche Ankunftszeit terminieren, sodass man seine Planungen zumindest an diese Zeit anpassen kann.

Die Fahrgastrechte, die den Kunden auch bei Unwetter zur Verfügung stehen, sind unter http://fahrgaesteimvbn.blogspot.de/2014/10/entschadigung.html zu finden.

Freitag, 9. Januar 2015

Erhöhtes Fahrgastaufkommen...

So lautete am vergangenen Dienstag der Grund für die Verspätung der RB 58 (Bremen-Osnabrück, NWB).
Komischerweise fing an diesem Tag doch tatsächlich die Schule wieder an - und das in gleich zwei (!!) Bundesländern: Bremen und Niedersachsen.

Doch: wo kommen nur all diese vielen Schüler auf einmal her?!

So oder so ähnlich dachte sich das anscheinend die NWB, die natürlich "ihre Kapazitäten optimieren, wenn Schüler und Studenten die NWB nutzen"...

Spaß beiseite:
Warum kann ein Großunternehmen á la NWB den einheitlichen und lange bekannten Schulbeginn nicht im Voraus planen?
Seit mehr als zehn Jahren ist die NWB jetzt auf der Strecke Bremen-Osnabrück unterwegs, doch manchmal könnte man meinen, dass es erst kürzlich der Fall wäre.
Denn:
-Züge haben hohe Verspätung
-Züge fahren mit nur einer Einheit (Freitag Mittag!!)
-...

Schade, dass der Betriebsablauf auf der Strecke noch immer nicht vollständig optimiert wurde.

Kleine Randnotiz: auf der KBS 394 (RB58) wurden im Jahre 2014 1 Monat und 6 Tage an Verspätung aufgefahren.

Das Verbot der E - Scooter...

Seit dem 01. Januar gibt eine folgenschwere Änderung in den Beförderungsbedingungen des VBN: Ab sofort die Beförderung von E - Scootern in Bussen und Straßenbahnen im Verbundgebiet nicht mehr zulässig. Diese Entscheidung, die auf Basis einer Studie des VDV bei fast allen Verkehrsunternehmen deutschlandweit getroffen worden ist, hat in den vergangenen Tagen zahlreichen Unmut seitens der Interessenverbände sowie anderer Fahrgäste ausgelöst.
Dies nachvollziehbare Kritik hat den VBN zu einem offenen Brief bewogen, der auch hier im Beitrag zu finden ist. Darin sind die genauen Hintergründe zu finden, welche zu dieser Entscheidung führen mussten.

Die Studie des VDV liegt vor und sie ist nach einer Prüfung keineswegs anzufechten, da sie auf wissenschaftlichen Grundlagen beruht und die Ergebnisse der Versuche in der richtigen Weise deutet.

Es stellt sich also jetzt die Frage, wie es weitergehen soll...
Man wartet aktuell auf eine weitere Studie aus Nordrhein-Westfalen, welche sich noch ausführlicher mit der Problematik befassen und gleichzeitig auch Lösungsmöglichkeiten aufzeigen soll.
Da die VDV - Untersuchung gezeigt hat, dass ausschließlich kleine E - Scooter (4 Räder, Länge 1,05m, Breite 0,55m, Leergewicht 56kg, Zuladung 125kg) im Leerzustand beförderungsfähig sind, wird es wohl zukünftig feste Beschränkungen geben. Diese werden nicht nur auf das (Kipp-) Verhalten der Scooter bei stärkeren Bremsungen, sondern auch auf die Abmessungen und Gewichte abzielen.
Aktuell besteht so noch die Problematik, dass die Klapprampen oder Hublifte nicht für ein solch hohes Gewicht (bis zu 450kg) und die Fahrzeuge nicht für solch große Gefährte (bis zu 1,61m x 0,78m) ausgelegt sind.
Auch werden Sicherungseinrichtungen entwickelt und gebaut werden müssen, um diese sicher befördern zu können. Weiterhin wird im Anschluss aller Planungen und Maßnahmen das letzte Wort bei den Versicherern liegen, die diesem zustimmen müssen.

Zwar ist bekannt, dass die Krankenkassen und auch Privatpersonen die E - Scooter aufgrund ihrer hervorragenden Möglichkeiten den Elektrorollstühlen vorgezogen werden, wer langfristig jedoch problemlos mit Bus und Bahn unterwegs sein möchte, muss wohl aus diese umsteigen.

Ein allgemeiner Hinweis zum Schluss: Die Beförderung der E - Scooter im Eisenbahnverkehr bei der Bahn, Nordwestbahn, Metronom, Erixx und der EVB ist im VBN - Gebiet (und darüber hinaus) weiterhin möglich.





Offene Information zum Beförderungsausschluss von E-Scootern in Bussen und Straßenbahnen

Zunächst möchten wir betonen, dass uns die Entscheidung „menschlich“ nicht leicht gefallen ist und wir großes Verständnis für die Reaktionen der Betroffenen haben.

Die Sachlage, auf die wir nachfolgend eingehen, lässt aber leider derzeit keine andere Entscheidung zu.

In den letzten Jahren sind gerade im VBN-Gebiet viele Maßnahmen für die Betroffenen realisiert worden. Niederflurbusse sind eingeführt worden, ebenso wurde der Umbau von Haltestellen voran getrieben. Abstellflächen für Rollatoren, Rollstühle und auch für Elektrorollstühle wurden umgesetzt. Diese sind auch von dem Ausschluss nicht betroffen. Voraussetzung hierfür ist eine EU-Norm, die die Abstellflächen und die Rollstühle definiert. Fahrzeugtechnisch sind diese Maßnahmen eingeflossen und umgesetzt. Nachfolgend beschreiben wir die Sachlage, die sich durch die sog. E-Scooter ergeben hat und zitieren zum Teil aus Unterlagen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen, der seinen Mitgliedern den Ausschluss von E-Scootern empfohlen hat.

Nachdem es zu mehreren gefährlichen Ereignissen im Zusammenhang mit der Beförderung von E-Scootern kam und ein Nutzer, dem die Beförderung untersagt wurde mit großer öffentlicher Breitenwirkung das Mitnahmeverbot in Frage stellte, hat der VDV das Gefährdungspotenzial, dass aus der Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV resultiert, durch die STUVA näher untersuchen lassen.

Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, alle Fahrgäste sicher zu befördern. Die gesetzlichen Regelungen wie das PBefG, die BO Kraft, die BOStrab oder die Verordnung über die allgemeinen Beförderungsbedingungen verlangen von den Unternehmen, alles zu unterlassen, was zu einer Gefahr für Fahrgäste oder Sachen führen könnte. Sinngemäß trifft diese Pflicht auch die Fahrgäste, wie aus der VO über die allg. Beförderungsbedingungen folgt. Die gutachterliche Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen:

·        Bei einem E-Scooter mit aufsitzender Person ist bei einer Gefahrbremsung mit einem Kippen zu rechnen.
·        Ohne aufsitzende Person ist ein Kippen zwar nicht ausgeschlossen, jedoch ist mit einem Verrutschen zu rechnen.
·        Weitere gefahrerhöhende Momente wie Gefälle, nasser oder verunreinigter Fußboden des Busses bzw. der Straßenbahn oder der E-Scooter-Reifen, wodurch die Haftreibung reduziert wird, oder das sog. „Bremsnicken“ des Busses nach vorn bei der Gefahrbremsung, das allein ein Gefälle von 2 % - 3 % erzeugen würde, ist ebenso nicht berücksichtigt wie eine geringere Aufstandskraft des E-Scooters durch Unebenheiten des Fahrwegs. Deshalb ist die Gefahr des Kippens oder Verrutschens eher höher als im Gutachten dargestellt, als geringer.

Bei dieser Gefahrenlage und vor dem Hintergrund der o.g. rechtlichen Regelungen dürfen die Unternehmen letztlich nicht billigend in Kauf nehmen, dass durch die Beförderung von E-Scootern die aufsitzende Person selbst, andere Fahrgäste oder Sachen beschädigt werden können. Ergänzend hat der VDV noch auf folgendes hingewiesen:

·        In den dem VDV bekannten Bedienungsanleitungen warnen die Hersteller eindringlich vor einem Transport der E-Scooter mit aufsitzender Person in anderen Fahrzeugen und weisen darauf hin, dass unbesetzte E-Scooter in anderen Fahrzeugen auch nicht ungesichert transportiert werden dürfen, sondern stets sicher zu verzurren sind. Insoweit teilen die Hersteller der E-Scooter die Beurteilung der Gefahrensituation. Allein diese Herstellerwarnung in der Bedienungsanleitung würde schon das Mitnahmeverbot zwingend notwendig machen.

·        Würde in Kenntnis dieser Gefahrenlage ein E-Scooter befördert und kommt dabei eine Person zu Schaden, wäre dies strafrechtlich mindestens als fahrlässige Körperverletzung zu qualifizieren. Strafrechtlich verantwortlich wären neben dem E-Scooter-Nutzer auch der Unternehmensleiter, der Betriebsleiter und der Busfahrer. Aufgrund der Warnungen in den Betriebsanleitungen ist dem Nutzer die Gefahr positiv bewusst oder hätte bekannt sein müssen und er setzt sich in Kenntnis über diese Warnungen hinweg. Gleiches gilt für den Busfahrer, den Betriebsleiter und den Unternehmensleiter, der dies duldet oder positiv zugelassen bzw. angeordnet hat.

·        Neben der strafrechtlichen Verantwortung haftet derselbe Personenkreis auch zivilrechtlich, wenn Personen oder Sachen geschädigt werden. Ein Versicherer hat einem Mitgliedsunternehmen des VDV bereits mitgeteilt, dass er einen Schadensausgleich bei dieser eindeutigen Sach- und Rechtslage ablehnt. Ernsthaft prekär kann diese Haftung besonders für die E-Scooter-Nutzer sein, wenn ihre Haftpflichtversicherung, so sie überhaupt besteht, eine Schadensregulierung ablehnt. Dies würde zu einer höchstpersönlichen Haftung führen.

·        Das OLG Saarbrücken hat diese Haftungsfolgen im Frühjahr 2014 noch einmal bestätigt. Im dort entschiedenen Fall hatte sich ein Rollstuhlfahrer nicht auf den definierten Stellplatz begeben. Dies hat der Busfahrer erkannt bzw. hätte erkennen müssen. Er hat trotzdem die Fahrt fortgesetzt. Durch eine Bremsung kippte der Elektrorollstuhl und der Nutzer verletzte sich. Das Gericht hat entschieden, dass der Busfahrer dem Behinderten hätte aufgeben müssen, den definierten Aufstellplatz aufzusuchen oder aber er hätte ihn von der Fahrt ausschließen müssen. Diese gesicherte Rechtsprechung ist auch auf die Beförderung von E-Scootern übertragbar und beschreibt die Rechtspflichten des Unternehmers und seines Personals. Neben dem Fahrgast selbst haben sie dafür zu sorgen, dass Gepäck (E-Scooter sind Gepäckstücke im rechtlichen Sinne) sicher verstaut wird. Da der E-Scooter den definierten Aufstellplatz aufgrund seiner geringen Manövrierfähigkeit nicht aufsuchen kann und zudem nicht den in der Norm UN/ECE R 107 definierten Abmessungen entspricht, ist seine Beförderung im ÖPNV nicht sicher möglich. Wenn diese Rechtsprechung schon bei der Eigengefährdung des Nutzers gilt und somit zur Haftung des Unternehmens führt, muss das umso mehr bei einer Fremdgefährdung eines unbeteiligten dritten Fahrgastes gelten.

·        Selbst wenn durch die ungesicherte Beförderung des E-Scooter kein Schaden eintritt, ist der E-Scooter im Bus straßenverkehrsrechtlich als Ladung nicht hinreichend gesichert. Dies stellt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar und wäre darüber hinaus zulasten des Busfahrers mit einem Punkt im Verkehrszentralregister zu ahnden. In der Konsequenz würde also der Busfahrer seinen Führerschein und damit seine berufliche Existenz aufs Spiel setzen.

·        Nur der Vollständigkeit halber sei noch auf die personenbeförderungs-rechtlichen Konsequenzen hingewiesen. Verstößt der Unternehmer beharrlich gegen Vorschriften des PBefG, wie das hier bei fortgesetzter Duldung der Fall wäre, müsste ihm in letzter Konsequenz die Genehmigung entzogen werden.

·        In NRW gab es einen „Runden Tisch“ mit 7 Behindertenverbänden. Dabei wurde nach Aussage des VDV von den Verbänden die inhaltliche Wertung des Gutachtens nicht in Frage gestellt.
Aus Sicht des VDV stellt das Beförderungsverbot für E-Scooter keine unüberbrückbaren Härten für mobilitätseingeschränkte Personen dar. Die Verkehrssysteme sind in den letzten Jahren mit erheblichem Aufwand für die Beförderung von (Elektro-) Rollstühlen ertüchtigt worden. Durch einen Umstieg auf diese Rollstühle könnte eine Beförderung weitestgehend gewährleistet werden. Uns ist bewusst, dass die Krankenkassen aus Kostengründen bevorzugt E-Scooter finanzieren. Dies kann jedoch kein Grund sein, eine Gefährdung dritter Fahrgäste im ÖPNV bei der derzeitigen Sachlage zu akzeptieren. In NRW hat der VDV gemeinsam mit dem Land und dem Landesbehindertenbeauftragten die Krankenkassen bereits auf diesen Missstand aufmerksam gemacht und auf Abhilfe gedrungen.

Das Land NRW beabsichtigt weiterhin, ein weiteres Gutachten zu vergeben, das die Möglichkeiten einer sicheren Beförderung von E-Scootern im ÖPNV untersuchen soll. Damit erkennt das Land die hier dargestellte Gefahrensituation implizit an, weil dieses weitere Gutachten denknotwendig eine aktuell unsichere Beförderung im ÖPNV voraussetzt. Diese Ergebnisse werden nach Vorlage bewertet und es wird zu prüfen sein, inwieweit eine sichere Beförderung möglich sein kann und für die Zukunft wieder ermöglicht wird. Hier sind alle Beteiligten aufgerufen, an Lösungen zu arbeiten. Der VBN wird sich hier aktiv beteiligen und im VDV und mit den Verkehrsunternehmen und den Landesbehindertenbeauftragten nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Wir haben Kontakt zu den Landesbehindertenbeauftragten aufgenommen und werden im engen Dialog das weitere Vorgehen besprechen.

Es werden auch nicht die betroffenen Menschen ausgeschlossen, sondern Hilfsmittel, die nach den geltenden Gesetzen und Verordnungen nicht sicher befördert werden können, dadurch die Verkehrssicherheit und damit den Nutzer und andere Fahrgäste gefährden.

Mittlerweile wurden E- Scooter bei vielen Unternehmen von München über Frankfurt, Köln, Dortmund bis Bremerhaven von der Beförderung in Bussen und Straßenbahnen aufgrund des Gutachtens ausgeschlossen. - VBN GmBH 


Mittwoch, 7. Januar 2015

Kummerkasten der Kundengarantien

Die VBN Kundengarantien - über sie wurde an dieser Stelle schon gesprochen. Fest steht, dass sie weder kundenfreundlich sind noch dem Verbundgedanken entsprechen.
Erschreckend sind neben den Regelungen auch der geringe Bekannheitsgrad der Garantien: Laut dem VBN Kundenbarometer von 2012 waren 81,5% der dafür befragten Fahrgäste die VBN Kundengarantien nicht bekannt.
Seit dem sind komischerweise haben komischerweise auch keine Werbeaktionen stattgefunden...
Versucht man hier, Gelder zu sparen?

Wir werden diese Thematik in den kommenden Wochen annehmen und uns für Verbesserungen stark machen. Wenn Sie Erfahrungen mit den VBN - Kundengarantien gemacht haben oder konkrete Verbesserungsvorschlage haben, dann können sie sich aktuell an den "Kummerkasten der Kundengarantien" wenden: Schreiben Sie einfach eine E-Mail an Beckmann@Fahrgastbeirat-VBN.de.

Samstag, 3. Januar 2015

wichtige Information zum Niedersachsenticket!

Ab sofort müssen nach dem Kauf des Niedersachsentickets nicht nur der Name der Käufers, sondern die Namen aller Reisenden eingetragen werden.
Durch einen Zufall ist uns diese Neuregelung in den vergangenen Tagen zugekommen. Leider ist bisher bis auf die Pressemitteilung der NITAG weder über die Seiten der Verkehrsunternehmen (welche Gesellschafter der NITAG sind), noch über die Verkehrsverbünde erfolgt.

Leider hat man scheinbar wieder einmal Anpassungen getroffen, die nicht vollständig umsetzbar sind: Nicht alle Verkaufssysteme sind in der Lage, die fünf Linien für die Reisenden zu drucken. Der Kunde wird in die Pflicht genommen die Namen an "geeigneter Stelle" auf dem Ticket zu vermerken.

Es entsteht der Eindruck, dass der Kunde wieder einmal kriminalisiert wird, da er mit dem Ticket dauerhaft Fahrten mit wechselnden Reisenden unternehmen soll. Inwieweit die Ticketkontrolle die Ausweise aller Reisenden kontrolliert steht auch in den Sternen...
Nähere Infos werden folgen!