Dienstag, 20. Januar 2015

Gebühren beim Ticketkauf?

Was sind grundsätzliche Dinge, die ein Fahrgast in einem Verkehrsverbund erwarten kann?
Zum Beispiel, dass er für seine Tickets unabhängig von der Verkaufsstelle überall zum selben Preis erwerben kann. Das zumindest dies im VBN umgesetzt ist habe ich bis vor ein paar Tagen gedacht, bis ich eine böse Überraschung erleben musste.
Tatsächlich wollte eine personenbediente Verkaufsstelle Gebühren für den Ticketkauf erheben.
Nachfrage beim VBN: Die Verträge schließen eine Gebühr nicht grundsätzlich aus, man wäre machtlos, da die Verkehrsunternehmen die Verträge mit den Verkaufsstellen schließen.
Ich glaubte mich verhört zu haben; seit wann ist man als Anbieter einer Dienstleistung nicht in der Entscheidungsposition beim Verkauf dieser?
Also die Nachfrage bei DB Vetrieb: Die sich nicht am Bahnhof befindlichen Verkaufsstellen dürfen auf Basis ihrer Verträge selbstverständlich (aufgrund der niedrigeren Provision) Vertriebsgebühren erheben. Grundlage bei den Verbundfahrkarten seien die Verträge mit dem VBN, die dies nicht ausschließen.
Also ist der VBN in der Plicht, das Problem zeitnah (durch Zusatzvereinbarungen) zu lösen.
Ein primärer Teilerfolg ist bereits erreicht, der betroffene Anbieter verkauf i.d.R. keine VBN - Fahrkarten mehr. Leider war die Firma Weser-Ems Bus jedoch trotz mehrmaliger Aufforderung nicht in der Lage, die Verkaufsstellen aus der Datenbank (und somit aus dem Verkaufsstellenfinder) zu löschen.
Da dieses "in der Regel" allerdings äußerst schwammig ist und es die Erhebung der Gebühren nicht ausschließt, muss hier schnellstmöglich eine Regelung gefunden werden!
Die Verhandlungen laufen und scheinbar sieht es aktuell ganz gut aus...

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen