Dienstag, 27. Januar 2015

Beratungsgsgarantie und neutrale Bearbeitung - Eigentlich eine Selbstverstädlichkeit

Eigentlich sollten die Beratungen, die mir gegenüber durch qualifiziertes Personal erbracht wird auch garantieren, dass ich damit kein erhöhtes Beföderungsentgeld oder andere Konsequenzen tragen muss. Der Begriff des "qualifizierten Personals" scheint jedoch dehnbar.
So kommt es immer wieder vor, dass Kunden trotz einer Beratung oder Hinweises in die "Schwarzfahrerfalle" tappen oder mit einem falschen Ticket unterwegs sind.
Wie kann man so etwas verhindern?
Den Kunden verpflichten, sich mit allen Besonderheiten des Traifwirrwars im VBN auszukennen ist ein Weg - allerdings kein besonders kundenfreundlicher.
Über eine Anpassung der Kundengarantien wird aktuell gesprochen, warum nicht einmal eine Beratungsgarantie einführen?
Der Kunde kann schließlich nicht dafür haften, dass er qualifiziertes Fachpersonal um Rat gefragt hat.So exotisch sich die Idee anhört, so genial ist sie:
Voraussetzung ist allerdings eine unabhängige Stelle, die die Fälle prüft und daraufhin eine Entscheidung trifft.

Diese unabhängige Institution ist in jedem Falle notwendig, da auch die Anträge der Kundengarantien durch sie bearbeitet werden muss. Ein Unternehmer, der im wirtschaftlichen Interesse arbeitet, kann keine unabhängigen Entscheidungen in dieser Hinsicht fällen.
Genau das tut er jedoch, da die Garantiefälle aktuell durch die verursachenden Unternehmen selbst bearbeitet werden. Problematisch auch, da die Garantien bei höherer Gewalt nicht gelten, die Ablehnungsgründe also einfach angeführt werden können.
Das soll kein Generalverdacht gegenüber den Verkehrsunternehmen sein, allerdings werden auch die Fahrgastrechte und die Schlichtungen auf nationaler Ebene durch ein unabhängiges Servciecenter durchgeführt. Das hat sich bewährt...

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen