Donnerstag, 26. Februar 2015

Früher Rückzug - späte Reaktion und eine ungute Situation

Die Empörung über den Ausschluss der E - Schooter Mitnahme in Bussen und Bahnen war nach dem Bekanntwerden in der Presse groß. Nicht nur die Behinderten- und Gleichstellungsverbände, sondern auch die Fahrgäste liefen Sturm gegen diese Entscheidung. Die Diskussion, die über Facebook geführt worden ist, ging unüblicher Weise komplett in EINE Richtung: Die umgehende Wiedereinführung der alten Regelung wurde gefordert.
Auch die seitens der VBN GmbH vorgelegt Stellungnahme half da wenig.
Der Rückschritt der BSAG erfolgte daraufhin relativ schnell und unkompliziert, die Entscheidung über die Beförderung wurde in diesem Zug auf das Fahrpersonal übertragen.
Trotz der erfreulichen Entscheidung bleibt der Beförderungsausschluss weiterhin bei über 30 Verkehrsunternehmen bestehen. Selbst direkte Gespräche, an denen neben der VBN - Führung aus die Vertreter aus den wichtigen Gremien und den Verkehrsunternehmen beteiligt waren, konnten bisher keine Abhilfe schaffen.
Bei Bremerhavenbus ist eine Teillösung vorhanden, bei der die E-Scooter Fahrten mindestens zwei Stunden vorher angemeldet werden müssen, die Betroffenen über einen Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke verfügen müssen und die Fahrgäste nach der Abstellung des Scooters einen Sitzplatz einnehmen müssen. Die Frage ist, ob sie dies aufgrund ihrer Behinderung überhaupt können und weshalb die Nutzungszeiten eingeschränkt worden sind.

Wir bleiben weiter an der Thematik dran und werden uns nachdrücklich für eine Rücknahme der getroffenen Reglungen einsetzen. Weiterhin kann die Entscheidungspraxis wieder einmal kritisiert werden. Auf der entscheidenden Verbandsversammlung am 19.12 erfolgte die Kurzinformation, dass man die Beförderungsbedingungen zum 01.01 ändern werde und die E - Scooter zukünftig von der Mitnahme ausschließt. Die Hefte der Tarif- und Beförderungsbedingungen waren zu diesem Zeitpunkt bereits gedruckt und mussten veröffentlicht werden. Eine Änderung war also nicht mehr möglich.
Unklar ist bis zum heutigen Tag auch, weshalb die Studie, die im Frühjahr 2014 erschienen ist, so urplötzlich umgesetzt worden ist.

Das erste Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zeigt, dass ein Rechtsanspruch auf die Beförderung der Elektromobile nicht besteht und stützt somit das Ergebnis des Gutachtens.

Auch wenn die jetzige Lage absolut nicht zufriedenstellend ist, muss das Ergebnis der im März erscheinenden Studie abgewartet werden. Der VBN hat bereits angekündigt, die Ergebnisse in einen runden Tisch mit einzubeziehen, der zu einer Lösung der Problematik führen solle.
Dies wird im aktuellen offenen Brief des VBN auch so angeführt. Auch wird in diesem näher auf die Vorgehensweise in der erwarteten Studie eingegangen.

Wir bleiben auch hier dran!





Samstag, 21. Februar 2015

Dialogforum Schiene Nord startet


Wohin mit dem Güterverkehr?
Eine Frage, mit der man sich bereits seit Jahren auseinandersetzt. Der Güterverkehr hat und wird immer weiter zunehmen und uns damit nicht nicht nur Freude bereiten. Der Import und Export in Deutschland ist gewollt und versetzt uns überhaupt erst die aktuelle Lage:
Die Y-Trasse war das Projekt der Landes- und Bundespolitik der letzten Jahre. Doch jetzt haben wir einen Punkt erreicht, an dem aus der Illusion Wirklichkeit werden soll. Einige Varianten stehen im Raum, teilweise auch im vollständiger Abweichung zur Y - Trasse. Da es um eines der größten Infrastrukturvorhaben in Norddeutschland handelt, hat auch die Öffentlichkeit das Recht der Mitsprache. Dieses wird durch das Dialogforum Schiene Nord gestellt.
Bereits am 13 Februar fand die erste Sitzung im Celler Kongresszentrum statt. Weitere Termine folgen bis in den Herbst hinein.
Neben dieser Sitzungen können auch alle Interessierten auch über die mobilen Stände des Forums Teil der Diskussion werden. Die Terminübersicht ist unter http://www.dialogforum-schiene-nord.de/termine zu finden.

Es stellt sich natürlich jedem die Frage, inwiefern der Güterverkehr im VBN betrifft:
Die Antwort darauf scheint ganz einfach: Unmittelbar!
Gerade die Strecken von und nach Oldenburg, Bremerhaven, Hannover Osnabrück müssen heute schon große Mengen an Güterverkehr schultern. Dies führt zu Problemen in der Trassenplanung durch die Überlastung, im täglichen Betrieb sowie bei Störungen. Gerade auch deshalb, weil viele Strecken gar nicht für eine solche Beanspruchung geplant wurden. Wird also eine langfristige Lösung gefunden, so stehen auf den Bahnstrecken plötzlich wieder Kapazitäten zur Verfügung, um dringend notwendige Erweiterungen im Personenverkehr durchzuführen.
Sekundär steht die neu geschaffene Trasse natürlich nicht nur dem Güterverkehr zur Verfügung, auch hier könnte ein Ausbau des ÖPNV Angebots erfolgen.
Abschließend sollen auch die kritischen Stimmen der Gütertrasse gehört werden: Eine solche Bahnstrecke in unmittelbarer Nähe zu haben ist selbstverständlich nicht besonders schön, allerdings kann auf ihr ein Vielfaches gegenüber einzelnen LKWs transportiert werden. Eine Autobahn führt mit ihrer Größe und der CO² Belastung zu höheren Unannehmlichkeiten als eine solche Güterzugtrasse.

Montag, 16. Februar 2015

Kurz und präzise

Rechtsanwalt Ingo Lenßen bringt es im akutellen Frühstückstipp auf Advopedia auf den Punkt:
Was soll ich tun, wenn der Automat kaputt ist?
Der Clip steht unter http://www.advopedia.de/videos/aktuell/der-fruehstueckstipp-der-kaputte-fahrkartenautomat zur Verfügung und zeigt die beiden wesentlichen Schritte:

  • Automatenstörungsnummer anrufen
auf jeden Fall aber

  • sich unaufgefordert an an das Kontrollpersonal im Zug wenden und den kaputten Automaten melden.

Steht kein anderer Automat in unmittelbarer Nähe zur Verfügung oder hat sich davor bereits eine lange Schlange gebildet, so sollte man als zusätzliche Sicherheit die Störungsnummer anrufen.
Hier sind die Nummern der im VBN verkehrenden Unternehmen übersichtlich zusammengestellt. 
Im Zeitalter des mobilen Internets ist selbstverständlich auch eine Meldung per E - Mail Möglich:
  • Bahn: 0800 - 2886644 (ran-niedersachsen-bremen@bahn.de)
  • Nordwestbahn: 0541 - 2002 4510 (dialog@nordwestbahn.de)
  • Metronom: 0581 - 9716 4444 (automat@der-metronom.de)
  • EVB: 04761 - 9931 50 (info@evb-elbe-weser.de)

Im Gegensatz zur freiwilligen Meldung ist es nach dem Betreten des Zuges erforderlich, dass sich der Fahrgast unaufgefordert an das Kontrollpersonal (sofern vorhanden) wendet und den defekt anzeigt.

Samstag, 14. Februar 2015

Es geht voran

... So lässt sich der aktuelle Stand auf dem Linienbündel 226/227 beschreiben:
Die Umstiegssituation hat sich stabilisiert, die Anschlüsse zwischen beiden Linien in Kirchseelte funktioniert jetzt endlich so wie es der Fahrgast erwarten kann.
Die endgültige Sicherstellung dieses Übergangs wird aber wohl erst mit dem nächsten Fahrplanwechsel erfolgen, ab dem eine VBN - Anschlussgarantie vorhanden ist und die Kunden von den darin enthaltenden Leistungen profitieren können.

Auch ist die betriebsbedingte Verspätung endlich geringer geworden und hat ein beinahe akzeptables Ergebnis erreicht. 
Trotzdem ist der Umstieg zwischen der 226 und der 55 in Brinkum (als Querverbindung nach Huchting) noch nicht sichergestellt. Bei kleinsten Verspätungen von max. 8 Minuten ist es für den Kunden mehr Zufall, dass er seinen Anschluss noch erreicht.
Gerade an einer Mobilitätsdrehscheibe wie Brinkum ist die Vernetzung der Linien, die in ähnlicher Taktung fahren, elementar.
Die VBN - Achlussgarantie sollte hier das Mittel der Wahl sein...

Montag, 2. Februar 2015

Mängel halten an

Die teilweise gravierenden Qualitätsmängel auf dem Linienbündel 226/227 halten weiterhin an. Trotz des gemeinsamen Treffens, das mittlerweile 3 Wochen her ist, müssen die Fahrgäste immer noch mit dem Status qou leben.
Dazu gehören:

  • Verspätungen von bis zu 20 Minuten aufgrund eines zu engen Fahrplans im Staus im Bereich Brinkum/Bremen
  • Mangelhafte Kommunikation bei den Umsteigeverbindungen, welche auf technische Probleme zurückzuführen sind (im schlechtesten Fall verpasst der Kunde seinen Anschluss trotz der VBN Anschlussgarantie)
  • Verspätungsabhängige Auslastung: Da mehrere Buslinien zeitgleich verkehren hängt die Auslastung davon ab, welches Fahrzeug zuerst kommt; eine Optimierung der Fahrtzeiten wird so trotz gleicher Fahrgastzahlen "unmöglich"
  • Die Sicherung einer Querverbindung zwischen Brinkum und Huchting als Ersatz für die weggefallenen Fahrten hat scheinbar noch nicht stattgefunden
Nicht zu diskutieren ist, dass dies kein akzeptabler Zustand für die Fahrgäste ist. Zumal die Fahrzeit nach Bremen durch das jetzige Modell teilweise doppelt so hoch ist, wie mit dem Auto. Keine rosigen Argumente für die Entscheidung, den ÖPNV zu nutzen also.
Was folgen muss, sind Maßnahmen im Sinne des Fahrgast...

Bis dahin steht es jedem Fahrgast auf dieser Relation frei, die ihm zustehenden Leistungen der VBN -Kundengarantien in Anspruch zu nehmen:
https://www.vbn.de/fahrgastinformation/kundengarantien.html

Auch beschweren hilft, um die Mängel anhand von konkreten Beispielen aufzuzeigen:
Entweder per E-Mail (info@vbn.de) oder telefonisch an die 24 Stunden Servicehotline (0421-596059)!