Donnerstag, 26. Februar 2015

Früher Rückzug - späte Reaktion und eine ungute Situation

Die Empörung über den Ausschluss der E - Schooter Mitnahme in Bussen und Bahnen war nach dem Bekanntwerden in der Presse groß. Nicht nur die Behinderten- und Gleichstellungsverbände, sondern auch die Fahrgäste liefen Sturm gegen diese Entscheidung. Die Diskussion, die über Facebook geführt worden ist, ging unüblicher Weise komplett in EINE Richtung: Die umgehende Wiedereinführung der alten Regelung wurde gefordert.
Auch die seitens der VBN GmbH vorgelegt Stellungnahme half da wenig.
Der Rückschritt der BSAG erfolgte daraufhin relativ schnell und unkompliziert, die Entscheidung über die Beförderung wurde in diesem Zug auf das Fahrpersonal übertragen.
Trotz der erfreulichen Entscheidung bleibt der Beförderungsausschluss weiterhin bei über 30 Verkehrsunternehmen bestehen. Selbst direkte Gespräche, an denen neben der VBN - Führung aus die Vertreter aus den wichtigen Gremien und den Verkehrsunternehmen beteiligt waren, konnten bisher keine Abhilfe schaffen.
Bei Bremerhavenbus ist eine Teillösung vorhanden, bei der die E-Scooter Fahrten mindestens zwei Stunden vorher angemeldet werden müssen, die Betroffenen über einen Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke verfügen müssen und die Fahrgäste nach der Abstellung des Scooters einen Sitzplatz einnehmen müssen. Die Frage ist, ob sie dies aufgrund ihrer Behinderung überhaupt können und weshalb die Nutzungszeiten eingeschränkt worden sind.

Wir bleiben weiter an der Thematik dran und werden uns nachdrücklich für eine Rücknahme der getroffenen Reglungen einsetzen. Weiterhin kann die Entscheidungspraxis wieder einmal kritisiert werden. Auf der entscheidenden Verbandsversammlung am 19.12 erfolgte die Kurzinformation, dass man die Beförderungsbedingungen zum 01.01 ändern werde und die E - Scooter zukünftig von der Mitnahme ausschließt. Die Hefte der Tarif- und Beförderungsbedingungen waren zu diesem Zeitpunkt bereits gedruckt und mussten veröffentlicht werden. Eine Änderung war also nicht mehr möglich.
Unklar ist bis zum heutigen Tag auch, weshalb die Studie, die im Frühjahr 2014 erschienen ist, so urplötzlich umgesetzt worden ist.

Das erste Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zeigt, dass ein Rechtsanspruch auf die Beförderung der Elektromobile nicht besteht und stützt somit das Ergebnis des Gutachtens.

Auch wenn die jetzige Lage absolut nicht zufriedenstellend ist, muss das Ergebnis der im März erscheinenden Studie abgewartet werden. Der VBN hat bereits angekündigt, die Ergebnisse in einen runden Tisch mit einzubeziehen, der zu einer Lösung der Problematik führen solle.
Dies wird im aktuellen offenen Brief des VBN auch so angeführt. Auch wird in diesem näher auf die Vorgehensweise in der erwarteten Studie eingegangen.

Wir bleiben auch hier dran!





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