Donnerstag, 19. März 2015

Sicherheit nach Fußballspielen? Eine Frage der Definition

Ein paar Tage hat es gedauert, aber nun ist die Stellungnahme der Bundespolizei zu den Ausschreitungen beim Spiel Bielefeld - Bremen eingetroffen:
Am Mittwoch, den 4. März 2015 fand das DFB Pokalspiel zwischen der DSC Arminia Bielefeld und dem SV Werder Bremen in Bielefeld statt. Im Vorfeld des Einsatzes wurde durch die Bundespolizeidirektion Hannover eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese untersagte im Zeitraum von 14:00 - 19:00 Uhr und 20:00 - 02:00 Uhr auf allen Bahnstrecken Richtung Bielefeld bzw. Osnabrück allen Personen das Mitführen von Glasflaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen. Die Anreise der Fans des SV Werder Bremen nach Bielefeld wurde durch Polizeikräfte der Bundespolizei überwacht. Nach dem Spiel wurde die Abreise der Bremer Fans im Bahnhof Bielefeld und die Umstiege in Minden und Wunstorf ebenfalls durch Kräfte der Bundespolizei überwacht. Anschließend setzten die Fans ihre Fahrt in Richtung Bremen fort. Auf der Fahrt nach Bremen zogen die Fans mehrfach die Notbremse des RE 4438. Überdies griffen sie einen Zugbegleiter an. Dieser alarmierte die Bundespolizei. Bedingt durch das Ziehen der Notbremse stand der Zug auf freier Strecke und einige Personen verließen den Zug. Dies wiederum machte eine Streckensperrung erforderlich. Nach dem Eintreffen der alarmierten Kräfte der Bundes- und Landespolizei konnte die Notbremse im Zug durch den Zugbegleiter wieder gelöst werden. Anschließend wurde der Zug durch die Einsatzkräfte bis nach Eystrup begleitet. In Eystrup wurde die Identität von ca. 400 Personen festgestellt. Dies diente zur Identifizierung der Tatverdächtigen sowie der Zeugenfeststellung. Gerade Zeugen in sind in solchen Fällen von Bedeutung, um den Tätern Handlungen nachweisen zu können. Den Tatverdächtigen wird u.a. Körperverletzung, Sachbeschädigung, Missbrauch von Nothilfeeinrichtung und Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr vorgeworfen. Anschließend konnten die Fans ihre Fahrt nach Bremen fortsetzen. Maßnahmen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen sind von den beteiligten Vertragspartnern im Nationalen Konzept Sport und Sicherheit beschrieben (NKSS). Demnach können die Vereine Sonderzüge bestellen. Das Verkehrsunternehmen kann geeignetes Sicherheitspersonal bereitstellen und die Fans sind durch den Fanbeauftragten und geeignete Ordner des Vereins zu begleiten. Die Polizeien haben hier zunächst eine beratende Funktion. Den Vereinen obliegt es darüber hinaus, gegenüber den störenden Personen ein Stadionverbot auszusprechen. Beförderungsausschlüsse liegen im Verantwortungsbereich der Verkehrsunternehmen. Die Polizei kann dies bei den Verantwortlichen anregen. Im Ergebnis stimme ich Ihnen zu, geeignete Maßnahmen zu initiieren und eine friedliche und störungsfreie Fahrt für Fans und Reisende sicherzustellen. Nicht zustimmen kann ich der Aussage einer Mitreisenden zum Ziehen der Notbremse. Vielfaches Notbremse ziehen, Sachbeschädigungen und sogar Angriffe gegen Zugbegleitpersonal werden immer konsequente polizeiliche Maßnahmen nach sich ziehen. Die Zeugenaussagen dazu sind Gegenstand des Ermittlungsverfahrens. Das NKSS formuliert dies wie folgt "Vereine, Fanorganisationen und Fanprojekte fördern die Bereitschaft und Verantwortung der Fans für eine organisierte und friedliche Reise zu Auswärtsspielen".
Wirft man nun einen Blick in das angesprochene NSSA, so stellt sich schnell die Frage nach der Definition: Die Vereine können und sollen spezielle Sonderzüge zumindest zur Entlastung bestellen - ein Zwang dazu besteht nicht! Gerade im vorliegenden Fall war es höchstwahrscheinlich attraktiv, die vorhandenen (leeren) Züge zu nutzen, um die Fans nach Hause zu befördern.
Die Folgen, die gerade für die "normalen" Fahrgäste entstanden sind, wurden ja bereits explizit genannt und sind in keinem Falle akzeptabel.

Der nächste Schritt wird wohl also die Befragung der Vereine und auch der DB Regio sein, da diese für das Sicherheitspersonal im Zug zuständig ist.


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