Freitag, 31. Januar 2014

Kartellverfahren gegen die deutsche Bahn AG

Wie am gestrigen Tage bekannt wurde, hat das Bundekartellamt ein Verfahren gegen die deutsche Bahn AG eingeleitet (genauere Infos sind u.a. unter www.tagesschau.de zu finden).
Es geht dabei um die Frage, ob die DB ihre machtbeherrschende Stellung im Vertrieb von Fahrkarten missbraucht hat. Mitbewerber hatten bereits in der Vergangenheit die Schwierigkeiten beim Verkauf von Fahrkarten in den Bahnhöfen (sowohl in den Reisezentren, als auch in eigenen Geschäftsräumen) moniert.
Auch die Provisionshöhen für den Ticketverkauf von Mitbewerbern sollen in diesem Zusammenhang geprüft werden.

Der Vertrieb ist für die Schienenverkehrsunternehmen in Deutschland ein zentrales Wettbewerbsorgan; verständlich also, dass in einer Stellungnahme von DB Vorstand Homburg ein Vertriebszwang von Tickets der Mitbewerber in DB Reisezentren als wettbewerbsfremd bezeichnet wird.

Hier im VBN sollte man bei diesem Thema noch Erinnerungen an die Einführung des Regio-S-Bahn Netzes im Jahr 2010 haben: Auch die Nordwestbahn war als Schienenverkehrsunternehmen verpflichtet, eigene Fahrscheine zum VBN-Tarif zu verkaufen. U.a. die hohen Provisionen seitens DB Vertrieb [Nach Recherchen von Christian Esser und Astrid Randerath aus 2010 ("Schwarzbuch Deutsche Bahn") zwischen 10 und 18 %] zwangen jedoch zur Installierung eigener Automaten anden Bahnhöfen.
Unsicherheiten bei den Fahrgästen (teilweise gibt es drei Automaten unterschiedlicher Unternehmen an einem Bahnhof) sind dort bereits inbegriffen.
Nicht umsonst fordert der Fahrgastbeirat ein einheitliches Automatendesign, damit der Kunde automatenunabhängig weiß, wie er zu seinem Ticket kommt (-> Abbau von Zugangsbarrieren).

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