Freitag, 7. November 2014

Wie waren noch gleich die Gültigkeiten?

Bestimmungen über Bestimmungen findet man, sobald man einen Blick in die Tarifbestimmungen des VBN wirft. 
Das wichtige für die Fahrgäste haben wir hier zusammengefasst:
Die Einzel- und 4er Tickets gelten nach Entwertung 90 min (Preisstufen: Oldenburg I, Bremerhaven I), 3 Stunden (Preisstufen: Bremen I, Bremen II, A, S), 4 Stunden (Preisstufen: B, C, D, E, F, G) bzw. unbegrenzt (Preisstufen: H). Fahrtunterbrechungen sind dabei jederzeit möglich, solange das Ziel innerhalb der Gültigkeit erreicht wird.  Rückfahrten sind ab dem 1.1.2015 nur noch in Oldenburg und Bremerhaven (jeweils binnen 90 min nach Entwertung) möglich.

Werden die gekauften Tickets nicht verbraucht, so lassen Sie sich auch noch im darauffolgenden Jahr (nach einer Preiserhöhung) nutzen. Steht nach diesem Zusatzjahr eine weitere Tarifanpassung an, so müssen die Tickets beim VBN zurückgegeben werden (gegen 2 EUR Bearbeitungsentgeld) oder sie verfallen.
Der Umtausch muss dabei vor der erneuten Tarifanpassung erfolgen.

Die Änderungen, die zum 01.01.2015 im VBN erfolgen sind unter www.vbn.de abrufbar.

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