Donnerstag, 16. Oktober 2014

Haltestellen ohne Bedeutung?

Das aktuelle Qualitäts- und Kundenbarometer des VBN zeigt es einmal mehr:
Das Gesamturteil  wird wieder einmal geringfügigst besser, in einigen Bereichen sogar schlechter...
Das Gefälle ist groß, während in den städtischen Verkehren oftmals über 90% der Kriterien erfüllt werden, fällt diese Zahl im Überlandverkehr in Einzelfällen auf 60%.

Neben den Leistungen in den Fahrzeugen wird auch immer wieder die Haltestellen beurteilt.
Um den berechtigten Qualitätsanforderungen gerecht zu werde, hat der ZVBN als zuständiger Zweckverband bereits vor Jahren das erste Qualitätskonzept für die Stationen im Verbundgebiet erstellt.
Dort sind neben den genauen Anforderungen auch die Zuständigkeiten der Einrichtungen und die konkreten Fristen zur Beseitigung von Mängeln definiert.
Da die meisten Städte/Gemeinden bzw. die Verkehrsunternehmen eher stiefmütterlich mit den Haltestellen umgehen, ist oftmals eine Erinnerung an die Pflichten notwendig. 
Dies ist für den Fahrgast ganz einfach über eine Anregung/Beschwerde an info@vbn.de oder an die 24 Stunden Servicehotline 0421-596059 möglich.

Momentan stellt sich nur die Frage, weshalb im Haltestellenkonzept Fristen festgesetzt werden, die flächendeckend nicht eingehalten werden (können). 
Die Nichteinhaltung aufgrund von Lieferfristen der Einrichtungen (Scheiben, Schilder etc.) ist verständlich, für Übertretungen bei Reinigungsmaßnahmen habe ich als Fahrgast leider keinerlei Verständnis.
Auch wenn die Gelder nicht reichen, wird es Problematisch. Als zahlender Fahrgast kann ich schließlich erwarten, dass meine Haltestelle zumindest in einem akzeptablen Zustand ist.
Für meine Beförderungsleistung muss ich schließlich immer zahlen, auch wenn mein Geld knapp wird.

Wurde hier etwa ein utopisches Konzept beschlossen oder haben die Haltestellen (auf dem Land) nur eine untergeordnete Bedeutung? 

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