Dienstag, 28. April 2015

Freifahrt mit BOB

Sehr interessante Aktion!

BOB - das Konto-Ticket des VBN, feiert am 1. Mai seinen 10. Geburtstag.
Alle Kunden von BOB können dann sämtliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen.
Wichtig dabei: die Fahrt muss über das Terminal gebucht werden! Eine Abrechnung dieser Fahrten findet jedoch nicht statt.
Bei Verkehrsunternehmen, wo ein Buchen der Tickets nicht möglich ist, reicht das Vorzeigen der grünen Karte aus.
Tolle Sache!

Weitere Informationen

Dienstag, 7. April 2015

Es lief nicht alles rund...

© Uwe Miethe, Deutsche Bahn AG

Die größten Schäden des Sturmtiefs sind mittlerweile beseitigt, sodass es einmal mehr Zeit wird, ein Fazit zu ziehen:
Auch wenn in einigen Bereichen bereits Optimierungen vorgenommen worden sind, so hapert es doch noch an einigen Stellen:
Ein großes Problem ist weiterhin die Kommunikation zwischen den Unternehmen. Viele Wirtschaften eigenständig und kommunizieren auch bei solchen Großstörungen nicht miteinander. Das Ergebnis ist dann ein nicht informierter Kunde, der sich zwischen drei Bussen entscheiden muss, da jedes Unternehmen eigene bestellt hat. Dank des fehlenden oder ineffezient eingesetzten Personals weiß er womöglich gar nicht, dass ein Ersatzverkehr überhaupt vorhanden ist.
Ist der dann so schlau und wendet sich an die vielfach umworbene VBN 24 Stunden-Hotline, so wird er dort Dank der Überlastung Niemanden erreichen...

Ist die Info über einen Busnotverkehr doch zu ihm durchgekommen, so besteht nur noch die Herausforderung, die Abfahrtsposition der Busse zu finden. Das, was bereits beim geplanten SEV nicht funktioniert, klappt auch beim Busnotverkehr nicht. Weshalb werden keine Banner/Roll-Up-Displays o.ä. vorgehalten, auf denen die Abfahrspositionen stehen? Diese werden dann nur noch ausgepackt und schon ist das Problem gelöst.
Im Zweifelsfall entscheidet sich der Fahrgast, dann für den vollkommen überfüllten Regionalbus, der ihn relativ zügig zu seinem Ziel bringt. Überfüllt deshalb, da auch hier keine Kommunikation/Kooperation zwischen den Unternehmen erfolgt. Es wäre ja ein leichtes, das größere Fahrzeug einzusetzen, wenn es da betreffende Unternehmen bloß wüsste...
Ist das das 21. Jahrhundert im ÖPNV?

Solange sich nichts ändert können wir nur drei Tipps geben:
1.)  Die effizienten Regionalbusverbindungen erhält man, in dem man in der VBN Liveauskunft (Suchmaske) die zuggebundenen Verkehrsmittel (ICE, IC/EC, sonstiger Schnellzug, Regionalzug, S-Bahn) von der Auskunft ausnimmt.

2.) Beschwerden beim VBN (info@vbn.de, 0421-596059) hilft immer!

3.) Auch die Fahrgastrechte sollen in jedem Fall geltend gemacht werden: http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml

Dienstag, 31. März 2015

Es geht wieder los oder geht es doch weiter?

Das ist die Frage, der wir uns momentan wieder Stellen müssen.
Der nächste Sturm und das nächste Chaos...
Wo im Nahverkehr die Streckensperrungen noch ziemlich harmlos wirken, da summieren sich diese im Fernverkehr auf den langen Zugläufen zusammen (hier in Bremen HBF):

Im Ruhrgebiet sind die Auswirkungen so heftig, dass der Zugverkehr bei der DB seit 11 Uhr bis auf weiteres eingestellt ist. Die IC- und ICE - Züge, die aus dieser Richtung kommen, haben Verspätungen von bis zu 280 Minuten, was mehr als 4,5 Stunden entspricht. Aber auch die Ersatzzüge sind mit mehr als 1 Stunde Verspätung dabei...

Auch wenn das Echtzeitsystem noch immer nicht zur Zufriedenstellung der Fahrgäste arbeitet, so kann aktuell nur empfohlen werden, sich darüber zu informieren. Eine grobe Verspätungsankündigung ist schließlich erstmal besser als keine Angabe.
Viel Erfolg dabei!

Donnerstag, 19. März 2015

Sicherheit nach Fußballspielen? Eine Frage der Definition

Ein paar Tage hat es gedauert, aber nun ist die Stellungnahme der Bundespolizei zu den Ausschreitungen beim Spiel Bielefeld - Bremen eingetroffen:
Am Mittwoch, den 4. März 2015 fand das DFB Pokalspiel zwischen der DSC Arminia Bielefeld und dem SV Werder Bremen in Bielefeld statt. Im Vorfeld des Einsatzes wurde durch die Bundespolizeidirektion Hannover eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese untersagte im Zeitraum von 14:00 - 19:00 Uhr und 20:00 - 02:00 Uhr auf allen Bahnstrecken Richtung Bielefeld bzw. Osnabrück allen Personen das Mitführen von Glasflaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen. Die Anreise der Fans des SV Werder Bremen nach Bielefeld wurde durch Polizeikräfte der Bundespolizei überwacht. Nach dem Spiel wurde die Abreise der Bremer Fans im Bahnhof Bielefeld und die Umstiege in Minden und Wunstorf ebenfalls durch Kräfte der Bundespolizei überwacht. Anschließend setzten die Fans ihre Fahrt in Richtung Bremen fort. Auf der Fahrt nach Bremen zogen die Fans mehrfach die Notbremse des RE 4438. Überdies griffen sie einen Zugbegleiter an. Dieser alarmierte die Bundespolizei. Bedingt durch das Ziehen der Notbremse stand der Zug auf freier Strecke und einige Personen verließen den Zug. Dies wiederum machte eine Streckensperrung erforderlich. Nach dem Eintreffen der alarmierten Kräfte der Bundes- und Landespolizei konnte die Notbremse im Zug durch den Zugbegleiter wieder gelöst werden. Anschließend wurde der Zug durch die Einsatzkräfte bis nach Eystrup begleitet. In Eystrup wurde die Identität von ca. 400 Personen festgestellt. Dies diente zur Identifizierung der Tatverdächtigen sowie der Zeugenfeststellung. Gerade Zeugen in sind in solchen Fällen von Bedeutung, um den Tätern Handlungen nachweisen zu können. Den Tatverdächtigen wird u.a. Körperverletzung, Sachbeschädigung, Missbrauch von Nothilfeeinrichtung und Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr vorgeworfen. Anschließend konnten die Fans ihre Fahrt nach Bremen fortsetzen. Maßnahmen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen sind von den beteiligten Vertragspartnern im Nationalen Konzept Sport und Sicherheit beschrieben (NKSS). Demnach können die Vereine Sonderzüge bestellen. Das Verkehrsunternehmen kann geeignetes Sicherheitspersonal bereitstellen und die Fans sind durch den Fanbeauftragten und geeignete Ordner des Vereins zu begleiten. Die Polizeien haben hier zunächst eine beratende Funktion. Den Vereinen obliegt es darüber hinaus, gegenüber den störenden Personen ein Stadionverbot auszusprechen. Beförderungsausschlüsse liegen im Verantwortungsbereich der Verkehrsunternehmen. Die Polizei kann dies bei den Verantwortlichen anregen. Im Ergebnis stimme ich Ihnen zu, geeignete Maßnahmen zu initiieren und eine friedliche und störungsfreie Fahrt für Fans und Reisende sicherzustellen. Nicht zustimmen kann ich der Aussage einer Mitreisenden zum Ziehen der Notbremse. Vielfaches Notbremse ziehen, Sachbeschädigungen und sogar Angriffe gegen Zugbegleitpersonal werden immer konsequente polizeiliche Maßnahmen nach sich ziehen. Die Zeugenaussagen dazu sind Gegenstand des Ermittlungsverfahrens. Das NKSS formuliert dies wie folgt "Vereine, Fanorganisationen und Fanprojekte fördern die Bereitschaft und Verantwortung der Fans für eine organisierte und friedliche Reise zu Auswärtsspielen".
Wirft man nun einen Blick in das angesprochene NSSA, so stellt sich schnell die Frage nach der Definition: Die Vereine können und sollen spezielle Sonderzüge zumindest zur Entlastung bestellen - ein Zwang dazu besteht nicht! Gerade im vorliegenden Fall war es höchstwahrscheinlich attraktiv, die vorhandenen (leeren) Züge zu nutzen, um die Fans nach Hause zu befördern.
Die Folgen, die gerade für die "normalen" Fahrgäste entstanden sind, wurden ja bereits explizit genannt und sind in keinem Falle akzeptabel.

Der nächste Schritt wird wohl also die Befragung der Vereine und auch der DB Regio sein, da diese für das Sicherheitspersonal im Zug zuständig ist.


Mittwoch, 18. März 2015

Es tut sich was im Fernverkehr

In einigen Foren wurde es in den letzten Tagen bereits vermutet, heute kam die offizielle Bestätigung:

Die Deutsche Bahn AG startet die größte Serviceoffensive der letzten zwanzig Jahre!

Man setzt damit genau an den Stellen an, die von den Kunden am meisten bemängelt werden:

Neben dem Ausbau des ICE - Netzes zu einem schnellen Fernverkehrsnetz mit einem deutschlandweiten 30 Minutentakt, wird es erstmals neue Haltepunkte im IC Netz geben:

Fast alle Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen eine IC - Anschluss erhalten, in vielen weiteren Städten (wie beispielsweise auch Oldenburg) wird es einen Angebotsausbau geben.

Aber auch 15 Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern sollen zukünftig über regelmäßige IC - Verbindungen verfügen - Das Ganze im 2-Stundentakt!



Auch im Bereich der Tarife wird einiges geschehen:

Die Bahncard bleiben entgegen der Befürchtungen erhalten und wird es bereits im nächsten Jahr auch in einem 3-Monats-Abo geben.

Das WLAN wird ausgebaut und zukünftig kostenfrei in der 1. und zweiten Klasse sein. Die kostenlose Sitzplatzreservierung wird außerdem auch auf die zweite Klasse ausgedehnt.
Die weiteren Änderungen beschreibt Vorstand Ulrich Homburg so: „Die Preise für das deutlich attraktivere Fernverkehrsangebot sollen einfach, transparent und fair sein. So wollen wir unsere Stammkunden noch fester an uns binden, Anreize für eine stärkere Bahnnutzung geben und vor allem neue Kunden für die Bahn begeistern. Dazu gehört auch, dass wir gleichzeitig intensiv weiter an der Steigerung unserer Basisqualität arbeiten.“
Die Vorverkaufsfrist für Sparpreise wird als erster Schritt entfallen, sodass diese auch kurz vor der Abfahrt noch erworben werden können. Sparpreise werden dann bereits ab 19€ zu bekommen sein!

Ziehen wir an dieser Stelle einen Schnitt und fragen uns, was das für uns bedeutet:
Neben dem durchsichtigeren Preismodell können die Fahrgäste aus dem VBN vor allem von den zusätzlichen Verbindungen (Oldenburg ist bereits als Profiteur genannt worden), einer verstärkten Integration in den Nahverkehr (die Strecke Bremen - Norddeich ist in der Mitteilung der DB als herausragendes Beispiel genannt worden) und auch von einem eventuellen Anschluss weiterer Bahnhöfe (Diepholz?, Bremerhaven?) profitieren.

Vielleicht ist jetzt auch der richtige Zeitpunkt, um im Rahmen der Planungen weitere Optimierungen/Erschließungen ins Gespräch zu bringen...






http://www.deutschebahn.com/de/konzern/im_blickpunkt/9074112/20150318_kundenoffensive.html

Donnerstag, 5. März 2015

Wie kann die Sicherheit der Fahrgäste sichergestellt werden?

Die Geschichte, die eine Kundin des RE 4438 nach dem Pokalspiel zwischen Bielefeld und Bremen darlegt, ist schon erschreckend:
Die nicht vorhandene Polizeibegleitung führt zu mehreren Stops des Zuges, vor Eystrup wird das Bahnpersonal angegriffen, worauf der Zug dann endgültig zum Stehen kommt.
Die Bundespolizei soll über eine Stunde gebraucht haben, bis sie vor Ort war. Nachdem der Zug in den Bahnhof Eystrup gesetzt hatte mussten die Täter ermittelt werden, was sich über Stunden hinzog. Den Zug zu verlassen, war den Fahrgästen aufgrund der Ermittlungen nicht möglich.
Mit einer Gesamtverspätung von mehr als 5 Stunden soll der Zug dann in Bremen eingetroffen sein...

Man fragt sich an dieser Stelle die Frage, wie es dazu kommen konnte und wie die Sicherheit der Fahrgäste auch nach solchen Fußballspielen sichergestellt werden kann.

Es gilt, das Geschehen von allen Seiten her zu betrachten, um eine Lösung zu finden.
Eine Entschädigung der Fahrgäste von RE 4438 und 4400 (in welchem ähnliches geschehen sein soll), sollte obligatorisch sein.
Schließlich hat primär das Verkehrsunternehmen in enger Zusammenarbeit mit den offiziellen Stellen für die Sicherheit seiner Fahrgäste zu sorgen...

Donnerstag, 26. Februar 2015

Früher Rückzug - späte Reaktion und eine ungute Situation

Die Empörung über den Ausschluss der E - Schooter Mitnahme in Bussen und Bahnen war nach dem Bekanntwerden in der Presse groß. Nicht nur die Behinderten- und Gleichstellungsverbände, sondern auch die Fahrgäste liefen Sturm gegen diese Entscheidung. Die Diskussion, die über Facebook geführt worden ist, ging unüblicher Weise komplett in EINE Richtung: Die umgehende Wiedereinführung der alten Regelung wurde gefordert.
Auch die seitens der VBN GmbH vorgelegt Stellungnahme half da wenig.
Der Rückschritt der BSAG erfolgte daraufhin relativ schnell und unkompliziert, die Entscheidung über die Beförderung wurde in diesem Zug auf das Fahrpersonal übertragen.
Trotz der erfreulichen Entscheidung bleibt der Beförderungsausschluss weiterhin bei über 30 Verkehrsunternehmen bestehen. Selbst direkte Gespräche, an denen neben der VBN - Führung aus die Vertreter aus den wichtigen Gremien und den Verkehrsunternehmen beteiligt waren, konnten bisher keine Abhilfe schaffen.
Bei Bremerhavenbus ist eine Teillösung vorhanden, bei der die E-Scooter Fahrten mindestens zwei Stunden vorher angemeldet werden müssen, die Betroffenen über einen Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke verfügen müssen und die Fahrgäste nach der Abstellung des Scooters einen Sitzplatz einnehmen müssen. Die Frage ist, ob sie dies aufgrund ihrer Behinderung überhaupt können und weshalb die Nutzungszeiten eingeschränkt worden sind.

Wir bleiben weiter an der Thematik dran und werden uns nachdrücklich für eine Rücknahme der getroffenen Reglungen einsetzen. Weiterhin kann die Entscheidungspraxis wieder einmal kritisiert werden. Auf der entscheidenden Verbandsversammlung am 19.12 erfolgte die Kurzinformation, dass man die Beförderungsbedingungen zum 01.01 ändern werde und die E - Scooter zukünftig von der Mitnahme ausschließt. Die Hefte der Tarif- und Beförderungsbedingungen waren zu diesem Zeitpunkt bereits gedruckt und mussten veröffentlicht werden. Eine Änderung war also nicht mehr möglich.
Unklar ist bis zum heutigen Tag auch, weshalb die Studie, die im Frühjahr 2014 erschienen ist, so urplötzlich umgesetzt worden ist.

Das erste Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zeigt, dass ein Rechtsanspruch auf die Beförderung der Elektromobile nicht besteht und stützt somit das Ergebnis des Gutachtens.

Auch wenn die jetzige Lage absolut nicht zufriedenstellend ist, muss das Ergebnis der im März erscheinenden Studie abgewartet werden. Der VBN hat bereits angekündigt, die Ergebnisse in einen runden Tisch mit einzubeziehen, der zu einer Lösung der Problematik führen solle.
Dies wird im aktuellen offenen Brief des VBN auch so angeführt. Auch wird in diesem näher auf die Vorgehensweise in der erwarteten Studie eingegangen.

Wir bleiben auch hier dran!